Erwerbsunfähigkeits-
versicherung
Schützen Sie Ihre Existenz
- Pflegebedürftigkeit gilt auch als Erwerbsunfähigkeit
- Unfall-Anfangshilfe von 6 Monatsrenten zusätzlich
- Wiedereingliederungshilfe bis zu 12.000 €
Das Wichtigste in Kürze zur Erwerbsunfähigkeit
- Der Gesetzgeber spricht von einer vollen oder teilweisen Erwerbsminderung.
- Damit ist gemeint, wieviele Stunden jemand pro Tag arbeiten kann. Bis zu 3 Stunden bedeutet volle Erwerbsminderung oder auch Erwerbsunfähigkeit. Zwischen 3 und 6 Stunden täglich bedeutet teilweise Erwerbsminderung.
- Der erlernte "Beruf" oder die bisher ausgeübte Tätigkeit spielen dabei keine Rolle.
Was tun, wenn Sie nicht mehr arbeiten können?
Was ist, wenn Sie durch eine Krankheit oder einen Unfall dauerhaft nicht mehr arbeiten können? Für diesen Fall benötigen Sie einen bezahlbaren Einkommensschutz. Denn: Die gesetzlichen Leistungen bei Erwerbsminderung reichen nicht aus, um Ihren Lebensstandard zu halten. Selbstständige oder Berufseinsteiger haben meist gar keinen Anspruch auf diese gesetzlichen Leistungen.
Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung der INTER unterstützt Sie, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage sind, einer Berufstätigkeit nachzugehen.
Die Leistungen der Erwerbsunfähigkeitsversicherung der INTER im Überblick
- Rentenzahlungen und Beitragsbefreiung bei Erwerbsunfähigkeit durch Krankheit, Unfall oder Pflegebedürftigkeit
- Leistungen (auch rückwirkend), wenn die gesundheitlichen Einschränkungen voraussichtlich 6 Monate andauern werden oder bereits 6 Monate bestanden
- Steuerfreier Kapitalaufbau mit der Fondsanlage Ihrer Überschüsse
- Nachversicherungsmöglichkeiten bei vielen Ereignissen mit persönlichem oder beruflichem Bezug, wie Heirat oder Aus- und Weiterbildungsabschlüsse
- Weltweiter Versicherungsschutz
- Direkter Ansprechpartner im Leistungsfall
- Unterstützung bei der Beantragung
- Bearbeitung Ihrer Unterlagen erfolgt jeweils binnen einer Woche
- Wiedereingliederungshilfe bis zu 12.000 Euro
Gut zu wissen
Karenzzeiten
Mit Karenzzeiten von 6, 12 oder 24 Monaten bis zur Zahlung der Erwerbsunfähigkeitsrente können Sie die Beiträge reduzieren.
Mit der Wahl des Restleistungsvermögens bestimmen Sie, wann die vereinbarte Erwerbsunfähigkeitsrente gezahlt wird. Sie wählen den täglichen Umfang, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind einer Erwerbstätigkeit nachzugehen.
FAQ zur Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Ab wann und wie lange zahlt meine Erwerbsunfähigkeitsversicherung ?
Ihr EU-Schutz sollte bis zum geplanten Renteneintrittsalter bestehen, maximal bis zum 67. Lebensjahr.
Ein Anspruch auf Leistungen entsteht mit dem Eintreten der Erwerbsunfähigkeit. Die Erwerbsunfähigkeitsrente steht Ihnen zu, solange Sie erwerbsunfähig sind, längstens bis zum Ende der vereinbarten Leistungsdauer.