INTER MeinLeben® Basisrente
Steuerlich gefördert vorsorgen
- Garantierte lebenslange Rente
- Steuerlich absetzbare Beiträge
- Sicher auch bei Insolvenz und Bezug von Bürgergeld
Das Wichtigste zur Basisrente
- Die INTER MeinLeben Basisrente kombiniert die Vorteile von zwei Produktwelten.
- Garantierte Rentenleistung und Steuervorteile.
- Auf Wunsch als lebenslange Rentenleistung oder Nachlass für Angehörige.
Garantiert im Alter abgesichert
Bauen Sie sich eine attraktive Altersversorgung mit Planungssicherheit für Ihren verdienten Ruhestand auf. Die INTER MeinLeben Basisrente erfüllt Ihren Wunsch nach garantierter Rentenleistung und bietet Steuervorteile.
Rente wie und wann Sie wünschen
INTER MeinLeben Basisrente verbindet die Vorteile von zwei Produktwelten. Sie profitieren von attraktiven Renditeerwartungen und können den Zeitpunkt und die Höhe Ihrer Rentenauszahlungen bestimmen. Genießen Sie ab Ihrem 62 Lebensjahr die Sicherheit einer lebenslangen Rentenzahlung, die Sie aus drei Rentenvarianten wählen können.
Die Leistungen und Vorteile der INTER MeinLeben Basisrente im Überblick
- Sicher: Garantierte Leistung von Anfang an mit integriertem Hinterbliebenenschutz
- Gefördert: Hohe Steuervorteile helfen beim Aufbau Ihrer Altersvorsoge
- Individuell: Flexibler Planunghorizont – Auszahlungsphase nach Wunsch, Einzahlungen, Beitragsreduzierung und Beitragspausen nach Bedarf
- Chancenreich: Vermögensaufbaustrategie kombinierbar mit kostengünstigen Indexfonds (ETFs) oder aktiv gemanagten Fonds
- Bequem: Begleitung des Vermögensaufbaus durch altersentsprechende Umschichtung von Renditechance in Sicherheit
- Transparent: Verbindliche Anlage der Beiträge nach Ihrer Investitionsvorgabe. Keine Ausgabeaufschläge bei der Fondsanlage
Nutzen Sie die Steuervorteile
Der Staat hat mit dem Alterseinkünftegesetz eine geförderte Basisversorgung definiert. Folgende gehören dazu:
- Gesetzliche Rentenversicherung
- Landwirtschaftliche Alterskassen
- Berufsständische Versorgungseinrichtungen
- Private Basisrentenversicherung
Die private Basisrentenversicherung ist ein - für viele Selbstständige das einzige – Altersvorsorgeprodukt, mit dem Sie unmittelbar steuerlich geförderte private Altersvorsorge betreiben können.
Die INTER MeinLeben Basisrente erfüllt die gesetzlichen Voraussetzungen und ist zertifiziert. Somit haben Sie die Sicherheit der steuerlichen Anerkennung.
Gut zu wissen
Schutz Ihrer Hinterbliebenen: Die Rentenzahlung erfolgt grundsätzlich lebenslang. Wenn Sie eine Rentengarantiezeit vereinbaren, erfolgt die Auszahlung garantiert für diese Zeit. Falls Sie in diesem Zeitraum versterben, erhalten Ihre versorgungsberechtigten Hinterbliebenen die Auszahlung.
FAQ zu INTER MeinLeben® Basisrente
Für wen ist die Basisrente sinnvoll ?
Eine Besonderheit der INTER MeinLeben Privatrente ist die Möglichkeit, die Beiträge zu 100% tatsächlich in Aktienfonds anzulegen. Dies verspricht auf lange Sicht höhere Die Basisrente ist vor allem interessant für:
- Selbstständige und Freiberufler
- Rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer
- Beamte
Eine Garantie auf die eingezahlten Beiträge gibt es dann zwar nicht, aber steuerliche Förderung der Beiträge stellt eine Art Puffer für zwischenzeitliche Marktschwankungen dar.
Erfüllt die INTER MeinLeben Basisrente die staatlichen Anforderungen ?
Die INTER MeinLeben Basisrente erfüllte die Kriterien zur staatlichen Zertifizierung. Ihren Beitrag können Sie als Sonderausgaben geltend machen.
Wie flexibel bin ich in der Beitragszahlung ?
Sie können Ihre Beitragszahlung so gestalten, wie Sie es benötigen:
- Beiträge erhöhen oder verringern
- Ihren Beitrag auch als Einmalzahlung leisten
- Jederzeit Zuzahlungen ab 1.000 € vornehmen
- Eine Beitragsdynamik als Inflationsausgleich einschließen
- Bei Bedarf eine Beitragspause einlegen oder sogar die Beitragszahlung einstellen
Ab wann kann ich meine Rente beziehen ?
Ihr Rentenbeginn ist ab Alter 62 jederzeit frei wählbar. Spätestens, wenn Sie 85 Jahre alt sind.
Erhalten im Sterbefall meine Hinterbliebenen das Geld ?
Ja, das Gesamtguthaben wird in der Ansparphase an Ihre versorgungsberechtigten Hinterbliebenen als Rente ausbezahlt. Dies sind:
- Ehepartner
- eingetragene Lebenspartner
- kindergeldberechtigte Kinder
Sollen diese auch nach der Ansparphase Geld aus Ihrem Vertrag erhalten, sollten Sie eine Rentengarantiezeit einschließen.