Nachhaltigkeit bei der INTER
Wir sind uns unserer sozialen Verantwortung gegenüber unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie gegenüber der Gesellschaft und der Umwelt bewusst.
Nachhaltigkeit - Eine zentrale Säule unserer Unternehmenskultur
Die INTER Versicherungsgruppe bekennt sich zum Schutz der Umwelt und zu einer pluralen, demokratischen Gesellschaft. Wir stehen für eine mitarbeiterfreundliche Geschäftsführung und soziale Gerechtigkeit.
Als mittelständischer Finanzdienstleister verbraucht die INTER zwar keine Rohstoffe oder betreibt große Werkshallen, wie das bei produzierenden Unternehmen der Fall ist. Trotzdem hat unsere Geschäftstätigkeit Auswirkungen auf die Umwelt und auf die Gesellschaft. Dessen sind wir uns bewusst! Bei all unserem Handeln behalten wir deshalb nicht nur die wirtschaftlichen Aspekte im Auge, sondern auch die gesellschaftlichen und ökologischen Effekte.
Wir wissen um unsere Corporate Social Responsibility (CSR) und übernehmen diese unternehmerische Verantwortung gegenüber der Gesellschaft und der Umwelt. Mit unserer CSR-Berichterstattung zeigen wir transparent, wo wir in Sachen Nachhaltigkeit stehen, in welchen Bereichen wir bereits nachhaltig aktiv sind – und welche Maßnahmen wir als nächstes ergreifen wollen.
Umsetzung ausgewählter nachhaltigkeitsbezogener Anforderungen
Nachhaltigkeitsberichterstattung
Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen (INTER Lebensversicherung AG)
Als Finanzmarktteilnehmer im Sinne der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (Offenlegungsverordnung) ist die INTER Lebensversicherung AG zur Offenlegung von bestimmten nachhaltigkeitsbezogenen Informationen auf Unternehmens- und Produktebene verpflichtet.
Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen (INTER Krankenversicherung AG)
Als Finanzberater im Sinne der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (Offenlegungsverordnung) ist die INTER Krankenversicherung AG zur Offenlegung von bestimmten nachhaltigkeitsbezogenen Informationen verpflichtet.
Nachhaltige Lieferketten
Das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, kurz: LkSG) verpflichtet Unternehmen, in ihren Lieferketten menschenrechtliche und bestimmte umweltbezogene Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten.
Grundsatzerklärung zur Menschenrechtsstrategie gemäß § 6 Abs. 2 LkSG
Beschwerdeverfahren gemäß § 8 Abs. LkSG
Das Hinweisgebersystem der INTER stellt auch das LkSG-Beschwerdeverfahren dar und wurde hierfür erweitert.
Die Beschreibungen im Rahmen des Hinweisgebersystems geben u. a. auch die Verfahrensordnung gemäß § 8 Abs. 2 LkSG wieder.
Bei Fragen und Anregungen zu unseren CSR-Aktivitäten können Sie unter nachhaltigkeit@inter.de gerne mit uns in Kontakt treten.