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Frau mit Pferd und Hund unterwegs

Tierhalterhaftpflicht

Sorgenfrei Zeit mit dem Vierbeiner genießen

  • Kosten für Bergung und Rettung versicherter Tiere
  • Schäden an geliehenen Anhängern
  • Teilnahme an Turnieren, Schauen und Rennen
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Auf dieser Seite:

Was ist eine Tierhalterhaftpflichtversicherung?

Für Tierbesitzer ist das Zusammensein mit Ihren Haustieren eine Bereicherung des Alltags. Haustiere bieten Gesellschaft, Trost und Liebe. Die Interaktion mit ihnen fördert Freude, Aktivität und eine ausgeglichene Work-Live-Balance.

Allerdings sind Sie als Tierhalter auch verantwortlich für alle Schäden, die Ihr Haustier verursacht. Egal, ob Sie unmittelbar daran beteiligt waren oder nicht.

Der Gesetzgeber setzt einfach bei der Tierhaltung ein Risiko für Dritte voraus. Und das betrifft nicht nur große Tiere wie Pferde oder Hunde. Auch wenn sich die Lieblings-Vogelspinne in der Wand der Nachbarwohnung versteckt oder die Laufenten den Koi-Teich des Nachbarn verschmutzen, können Schadenersatzforderungen kommen.

Warum ist eine Tierhalterhaftpflichtversicherung sinnvoll?

Diese Verantwortung für die private Tierhaltung bezeichnet der Gesetzgeber als "Gefährdungshaftung". Im Gegensatz zur "Verschuldenshaftung" ist es irrelevant, ob Sie wirklich etwas falsch gemacht haben und den Schaden hätten verhindern können.

Das macht die Absicherung über die Tierhalterhaftpflicht besonders wichtig, denn es reicht, dass Ihr Hund aus einem Waldweg springt, dabei einen Radfahrer erschreckt und dieser stürzt. Ein Unfall, für den Sie im ersten Augenblick gar nichts können, denn Ihr Hund hat den Radfahrer nicht mal berührt.

Trotzdem haften Sie als Hundehalter in vollem Umfang und unbegrenzt, wenn dem Radfahrer aufgrund des Unfalls eine lebenslange Rente zu zahlen ist.

Die Tierhalterhaftpflichtversicherung leistet für

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Personenschäden

Beeinträchtigung der Gesundheit oder körperlichen Unversehrtheit einer Person.

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Sachschäden

Beschädigung oder Zerstörung von Eigentum Dritter.

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Vermögensschäden

Finanzielle Schädigung ohne, dass gleichzeitig eine Person oder Sache geschädigt ist. Außerdem gibt es sog. Vermögensfolgeschäden, wenn ein finanzieller Schaden als Folge eines Personen- oder Sachschadens entsteht (z.B. Verdienstausfall als Folge einer Körperverletzung).

Wichtige Leistungen der Tierhalterhaftpflichtversicherung

  • Hohe Deckungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
  • Rundum-Schutz bei der Gefährdungshaftung
  • Forderungsausfall inklusive Schäden durch Vorsatz
Exklusiv Premium

Versicherungssumme pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, je Person maximal 15 Mio. €

30 Mio. €

50 Mio. €

Mitversicherte Personen

Familienangehörige und Personen in häuslicher Gemeinschaft

private Tierhüter

Ansprüche von privaten Tierhütern

Reitbeteiligte und Haltergemeinschaften

fremde Reiter

Ansprüche von Reitbeteiligten

Ansprüche von fremden Reitern

Mitversicherte Tätigkeiten

Besuch von Hundeschulen und Ansprüche von Figuranten

nicht gewerbsmäßige Teilnahme an  Lehrgängen, Turnieren, Schauvorführungen, Rennen, Schlittenfahrten, Bereitstellung zu Vereinszwecken und Veranstaltungen 

nebenberufliche Verwendung als Schulungs-,  Rettungs- oder Suchhund bzw. -pferd und zu therapeutischen Zwecken mit einer Versicherungsssumme von 10 Mio. €

bis 6.000 € Jahresumsatz

bis 22.000 € Jahresumsatz

Teilnahme an Reitunterricht und private Erteilung von Reitunterricht aus Gefälligkeit ohne Bezahlung

private Kutschfahrten ohne Bezahlung

Mitversicherte Gefahren und Schäden

Führen ohne Leine, Maukorb bzw. -schlaufe, Reiten ohne Zaumzeug, ohne Sattel und mit ungewöhnlichem Sattel

gewollte und ungewollte Deckakte

Mieterschutz: für Schäden an geliehenen, gemieteten und geleasten Sachen

bewegliche Sachen ohne Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeuge, Wertsachen und beruflich genutzte Sachen

5.000 €

Versicherungssumme pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, je Person maximal 15 Mio. €

30 Mio. €

Mitversicherte Personen

Familienangehörige und Personen in häuslicher Gemeinschaft

private Tierhüter

Ansprüche von privaten Tierhütern

Reitbeteiligte und Haltergemeinschaften

fremde Reiter

Ansprüche von Reitbeteiligten

Ansprüche von fremden Reitern

Mitversicherte Tätigkeiten

Besuch von Hundeschulen und Ansprüche von Figuranten

nicht gewerbsmäßige Teilnahme an  Lehrgängen, Turnieren, Schauvorführungen, Rennen, Schlittenfahrten, Bereitstellung zu Vereinszwecken und Veranstaltungen 

nebenberufliche Verwendung als Schulungs-,  Rettungs- oder Suchhund bzw. -pferd und zu therapeutischen Zwecken mit einer Versicherungsssumme von 10 Mio. €

bis 6.000 € Jahresumsatz

Teilnahme an Reitunterricht und private Erteilung von Reitunterricht aus Gefälligkeit ohne Bezahlung

private Kutschfahrten ohne Bezahlung

Mitversicherte Gefahren und Schäden

Führen ohne Leine, Maukorb bzw. -schlaufe, Reiten ohne Zaumzeug, ohne Sattel und mit ungewöhnlichem Sattel

gewollte und ungewollte Deckakte

Mieterschutz: für Schäden an geliehenen, gemieteten und geleasten Sachen

bewegliche Sachen ohne Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeuge, Wertsachen und beruflich genutzte Sachen

5.000 €

Versicherungssumme pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, je Person maximal 15 Mio. €

50 Mio. €

Mitversicherte Personen

Familienangehörige und Personen in häuslicher Gemeinschaft

private Tierhüter

Ansprüche von privaten Tierhütern

Reitbeteiligte und Haltergemeinschaften

fremde Reiter

Ansprüche von Reitbeteiligten

Ansprüche von fremden Reitern

Mitversicherte Tätigkeiten

Besuch von Hundeschulen und Ansprüche von Figuranten

nicht gewerbsmäßige Teilnahme an  Lehrgängen, Turnieren, Schauvorführungen, Rennen, Schlittenfahrten, Bereitstellung zu Vereinszwecken und Veranstaltungen 

nebenberufliche Verwendung als Schulungs-,  Rettungs- oder Suchhund bzw. -pferd und zu therapeutischen Zwecken mit einer Versicherungsssumme von 10 Mio. €

bis 22.000 € Jahresumsatz

Teilnahme an Reitunterricht und private Erteilung von Reitunterricht aus Gefälligkeit ohne Bezahlung

private Kutschfahrten ohne Bezahlung

Mitversicherte Gefahren und Schäden

Führen ohne Leine, Maukorb bzw. -schlaufe, Reiten ohne Zaumzeug, ohne Sattel und mit ungewöhnlichem Sattel

gewollte und ungewollte Deckakte

Mieterschutz: für Schäden an geliehenen, gemieteten und geleasten Sachen

bewegliche Sachen ohne Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeuge, Wertsachen und beruflich genutzte Sachen

Schadenbeispiele aus dem echten Leben: Sach- und Vermögensschäden

Hund läuft vor Mountainbiker im Wald

Beispiel Sachschaden

 

Ihr Hund Buster versucht im Wald einen Mountainbiker einzufangen. Dabei läuft er vor das Fahrrad.

Der Radfahrer will ausweichen, fährt dabei aber gegen einen Felsen und stürzt. Das Fahrrad ist kaputt, er bricht sich die Schulter.

Da der passionierte Mountainbiker sich gerade sein Traum-Bike geleistet hat, müssen Sie allein für das kaputte Rad der Marke YT mit knapp 6.000 € Schadenersatz rechnen.

Mann mit Armschlinge giesst Kaffee ein

Beispiel Vermögensschäden

 

Unser Mountainbiker ist als Projektleiter in der IT tätig. Aufgrund des Unfalls muss er sich an der Schulter operieren lassen. Seine Tätigkeit kann er erst mal nicht ausüben. Wichtige Kundentermine fallen aus, weil auf die Schnelle kein Ersatz zur Verfügung steht.

Das gefährdet nicht nur die Fertigstellung laufender Projekte bei seinem Arbeitgeber. Durch die wochenlange Krankheit entsteht ihm ein Verdienstausfall von mehreren zehntausend Euro.

Er, sein Arbeitgeber und die Krankenkasse fordern von Ihnen Schadensersatz.

FAQ zur Tierhalterhaftpflichtversicherung

Tarif
Allgemein
Service

Da ein Personenschaden auch eine lebenslange Rentenzahlung zur Folge haben kann, sollte die Deckungssumme ausreichend hoch angesetzt werden. Im Exklusiv-Tarif starten wir daher mit 30 Mio. €.

  • Familienangehörige und Personen in häuslicher Gemeinschaft
  • private Tierhüter
  • Reitbeteiligte und Haltergemeinschaften
  • Fremde Reiter
  • Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern
  • Ansprüche von privaten Tierhütern
  • Ansprüche von Reitbeteiligten
  • Ansprüche von fremden Reitern

Unsere Tierhalterhaftpflichtversicherung bieten wir in den Tarifen Exklusiv und Premium. Die Exklusivdeckung erhalten Sie bei der Hundehaftpflicht ab 56 € und bei der Pferdehaftpflicht ab 91 € Jahresbeitrag.

Eine Tierhalterhaftpflicht­versicherung kommt für Sach-, Personen- und Vermögensschäden auf.

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Eine Hundehalterhaftpflichtversicherung bewahrt Sie im Fall der Fälle vor hohen finanziellen Kosten.