Pferdehaftpflichtversicherung
Damit der Aus(t)ritt ohne Folgen bleibt
- Absicherung von Personen-, Sach- und Vermögensschäden
- Versicherungsschutz auf Turnier und im Gelände
- Absicherung auch für Reitbeteiligungen und Fremdreiter
Was ist eine Pferdehaftpflichtversicherung?
Die Pferdehaftpflichtversicherung, auch Pferdehalterhaftpflichtversicherung, schützt Pferdebesitzer vor den finanziellen Folgen von Schäden, die ihr Pferd verursacht. Pferde sind Fluchttiere und können leicht unabsichtlich Schaden anrichten. Die Haftpflichtversicherung deckt dabei verschiedene Schadensarten ab, darunter Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden.
Bereits bei einem Monatsbeitrag von 8,35 €
Exklusivdeckung mit Selbstbeteiligung 150 €, keine Vorschäden, jährliche Laufzeit und jährliche Zahlungsweise, kein Versorgungswerk, kein Gnadenbrotpferd
Warum ist eine Pferdehaftpflichtversicherung sinnvoll?
Die Pferdehaftpflichtversicherung ist die wichtigste Versicherung für Pferdebesitzer. Pferde sind klassische Fluchttiere, die in Stresssituationen fliehen möchten und unvorhersehbar reagieren können. Schnell ist es passiert: Der fürs Turnier ausgeliehene Pferdehänger ist durch Tritte demoliert und kann nicht mehr benutzt werden, eine Person, die unglücklich im Weg steht, wird umgerannt und erleidet starke Prellungen. Selbst das friedlichste Pferd kann in Angstsituationen große Schäden verursachen.
Doch auch beim alltäglichen Koppelgang kann es passieren, dass der Koppelpartner zu aufdringlich wird und schnell einen Tritt oder einen Biss davonträgt. Von ein paar hundert Euro Tierarztkosten können insbesondere bei Personenschäden Schäden bis in Millionenhöhe entstehen.
Die Pferdehaftpflichtversicherung der INTER schützt Sie vor finanziellen Belastungen, die durch Schäden entstehen, die Ihr Pferd verursacht. Sie übernimmt die Prüfung der Schadensforderungen Dritter. Sind die Forderungen berechtigt, werden sie bezahlt. Unberechtigte Forderungen wehrt die Versicherung ab, wenn nötig bis vor Gericht.
Wichtige Leistungen der Pferdehaftpflichtversicherung
- Neben dem Pferdebesitzer sind durch die Pferdehaftpflicht Personen abgesichert, die für das Tier verantwortlich sind. Das bedeutet, die Versicherung übernimmt Forderungen Dritter, wenn z. B. die Reitbeteiligung mit dem Pferd ausreitet und es dabei zu einem Schaden kommt. Genauso sind Tierhüter (Pflegebeteiligungen, Urlaubsvertretungen) und sogenannte Fremdreiter abgesichert, also Bekannte oder Freunde, die das Pferd unentgeltlich pflegen oder reiten.
- Gewollte und ungewollte Deckakte: Beim Natursprung tritt die Stute den Deckhengst, wodurch dieser stark verletzt wird. Aber auch ungewollte Deckakte durch unerwünschte Besuche eines Hengstes bei der rossigen Stute auf der Nachbarkoppel, die zu ungewolltem Nachwuchs führen, sind versichert.
Exklusiv | Premium | |
---|---|---|
Versicherungssumme pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, je Person maximal 15 Mio. € | 30 Mio. € | 50 Mio. € |
Reitbeteiligungen, Fremdreiter, private Tierhüter | ||
Mitversicherung von Fohlen | bis zum 12. Monat | bis zum 18. Monat |
Gemietete Pferdetransporter | 5.000 € | 10.000 € |
Kosten für Bergung und Rettung versicherter Tiere | ||
Mietsachschäden an Gebäuden, Ställen, Koppeln | 5.000 € | |
Forderungsausfall | ||
gewollte und ungewollte Deckakte | ||
Gebissloses Reiten und Führen, Reiten ohne Sattel |
Exklusiv
Versicherungssumme pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, je Person maximal 15 Mio. €
30 Mio. €
Reitbeteiligungen, Fremdreiter, private Tierhüter
Mitversicherung von Fohlen
bis zum 12. Monat
Gemietete Pferdetransporter
5.000 €
Kosten für Bergung und Rettung versicherter Tiere
Mietsachschäden an Gebäuden, Ställen, Koppeln
5.000 €
Forderungsausfall
gewollte und ungewollte Deckakte
Gebissloses Reiten und Führen, Reiten ohne Sattel
Premium
Versicherungssumme pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, je Person maximal 15 Mio. €
50 Mio. €
Reitbeteiligungen, Fremdreiter, private Tierhüter
Mitversicherung von Fohlen
bis zum 18. Monat
Gemietete Pferdetransporter
10.000 €
Kosten für Bergung und Rettung versicherter Tiere
Mietsachschäden an Gebäuden, Ställen, Koppeln
Forderungsausfall
gewollte und ungewollte Deckakte
Gebissloses Reiten und Führen, Reiten ohne Sattel
Schadenbeispiele aus dem echten Leben: Personen- und Sachschäden
Wie verhalte ich mich, wenn mein Pferd einen Schaden verursacht?
Natürlich hofft jeder Pferdebesitzer, dass nie etwas Schlimmes passiert und sie die Pferdehaftpflichtversicherung nicht in Anspruch nehmen und einen Schaden melden müssen. Kommt es doch dazu, folgen Sie am besten diesen Schritten:
- Identifizieren Sie beteiligte Personen, nehmen Sie die Kontaktdaten auf, einschließlich Namen, Adresse, Telefonnummer und möglicher Zeugen.
- Dokumentieren Sie den Vorfall mit Fotos oder Videos. Notieren Sie sich auch Datum, Uhrzeit und Ort.
- Wenn jemand verletzt wurde, nehmen Sie medizinische Hilfe in Anspruch und rufen Sie einen Arzt.
- Bei schwerwiegenden Schäden oder Verletzungen informieren Sie die Polizei. Notieren Sie sich den Namen des Polizeibeamten und die Fallnummer, falls eine erstellt wird.
- Informieren Sie uns über den Vorfall so bald wie möglich. Wichtig ist, dass Sie dem Geschädigten gegenüber keine Schadensersatzansprüche anerkennen - wir überprüfen das für Sie.
FAQ zur Pferdehaftpflichtversicherung
Was kostet eine Pferdehaftpflicht ?
Wir bieten die Pferdehaftpflichtversicherung in den Tarifen Exklusiv und Premium an. Die Exklusivdeckung mit 150 € Selbstbeteiligung erhalten Sie schon ab einem Jahresbeitrag von 91 €.
Gilt die Pferdehaftpflicht auch für Fohlen ?
Ja, Fohlen sind in der Pferdehaftpflicht mitversichert. Eine eigene Versicherung für Fohlen muss erst bei Erreichen des 12. Monats im Premium und bei Erreichen des 18.Monats im Exklusiv Vertrag abgeschlossen werden.
Wer ist neben dem Pferdehalter mitversichert ?
Außer dem Pferdebesitzer oder der Haltergemeinschaft sind auch Reitbeteilungen, Pflegebeteiligungen und gelegentliche Pferdehüter, also bspw. die Urlaubsvertretung und Fremdreiter versichert. Unter Fremdreitern versteht man Personen, die das Pferd gelegentlich oder auch regelmäßig unentgeltlich reiten.
Darf ich ohne Sattel und gebisslos gezäumt reiten ?
Die Pferdehaftpflichtversicherung der INTER leistet auch, wenn das Pferd gebisslos geführt oder geritten wird, ohne Sattel geritten wird oder mit außergewöhnlichen Sätteln (z. B. Damensattel).
Welche Schäden werden durch die Pferdehaftpflicht nicht versichert ?
Nicht versichert sind Schäden,
- die Ihnen als Pferdebesitzer selbst entstehen. Fallen Sie von Ihrem eigenen Pferd und ziehen sich Knochenbrüche zu, übernimmt die Pferdehaftpflichtversicherung keine Kosten für die medizinische Behandlung oder Reha. Für dieses Verletzungsrisiko können Sie als Pferdebesitzer aber eine private Unfallversicherung abschließen.
- die bei der gewerblichen Nutzung von Pferden entstehen. D.h. Therapie- oder Schulpferde benötigen spezielle Tarife.
- die vorsätzlich herbeigeführt werden.