Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
Damit der Dachschaden nicht zum Unglück wird
- Umfassende Absicherung Ihrer Haftungsrisiken als Vermieter
- Schutz vor finanziellen Risiken bei Personenschäden
- Absicherung bei Verletzung der Verkehrssicherungspflichten
Was ist eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht?
Des einen Freud ist des anderen Leid, wenn es um die berüchtigten Verkehrssicherungspflichten bei Eigentum geht. Ein typisches Beispiel dafür ist die Pflicht im Winter Schnee zu räumen.
Während Kinder das Rutschen auf vereisten Gehwegen genießen, sollten Sie als Grundstückseigentümer besser rechtzeitig dafür sorgen, dass Ihr Gehweg geräumt ist.
Denn Sie sind dafür verantwortlich die Öffentlichkeit vor Gefahren durch Ihr Eigentum wie umfallende Bäume, herabstürzende Dachziegel, glatte Gehwege oder auch dunkle Treppen zu schützen.
Warum ist eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht sinnvoll?
Die Liste der Verkehrssicherungspflichten für Eigentümer ist umfangreich und beinhaltet Punkte, auf die Sie erst mal gar nicht kommen. Ein blockierter Rettungsweg, ein offener Schacht, eine Treppe ohne richtiges Geländer, all dies kann zu hohen Schadenersatzansprüchen Ihnen gegenüber führen.
Zu den Verkehrssicherungspflichten gehören unter anderem:
-
Streuen glatter Gehwege, sowie Schneeräumen von Dächern,
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Absicherung von Schächten, Gruben und Gartenteichen,
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funktionsfähige Außen- und Innenbeleuchtung sicherstellen,
-
Sicherung von Treppen und Geländern oder Balkonen,
-
Freie Fluchtwege garantieren (auch bei Mehrfamilienhäusern),
-
Regelmäßige Prüfung von Dach, Fassade, Balkon oder auf dem Grundstück stehender Bäume (vor allem nach einem Sturm).
Aus diesem Grund ist es sinnvoll die Haus- und Grundbesitzer Haftpflicht abzuschließen. Denn Hand aufs Herz: Wann haben Sie das letzte Mal Ihr Dach kontrolliert?
Wichtige Leistungen der INTER Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
- Hohe Versicherungssummen decken hohe Schäden, auch hohe Bergungskosten.
- Für Sachen mit einem Alter bis 24 Monate erstatten wir den Neuwert.
- Schäden durch Leckagen an Öl- und Flüssiggastanks bei uns ohne Mengenbeschränkung.
- Photovoltaikanlagen, Balkon-Kraftwerke, Solar- und Wärmepumpen, Betrieb von Wallboxen und Batteriespeicher sind bei uns mitversichert.
- Sachschäden durch allmähliche Einwirkung von Flüssigkeiten, Feuchtigkeit, Schwamm und Schimmel bei uns mit dabei.
- Auch als Bauherr: An-, Umbau und Renovierungen inklusive Eigenleistungen sind versichert.
Versicherungssumme pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden | 10 Mio. € |
Mitversicherte Personen | |
Verwalter, auch Zwangs- und Insolvenzverwalter | |
Beauftragte Personen: zum Beispiel mit Räum- und Streudienst, Reinigung, Beleuchtung | |
Gleichstellung von Eigentümer und Nießbrauchsberechtigen | |
Schäden durch Grundstücksbestandteile und Gebäudezubehör | |
Garagen, Stellplätze, Nebengebäude, Turn- und Spielplätze, Parkflächen, Gärten, Pools, Teiche, Biotope | |
Gebäudeinbauten wie Aufzüge, Fahrstühle, Heizungen, Schwimmbäder, Saunen | |
Anlagen der regenerativen Energieversorgung wie Photovoltaik-, Balkonkraftwerke, Solar-, Wärmepumpenanlagen, auch Einspeisen von Strom sowie Betrieb von Wallboxen und Batteriespeicher | |
Mitversicherte Schäden | |
Arbeitsmaschinen wie Aufsitzrasenmäher, Schneeräumgeräte und Stapler bis 20 km/h, soweit nicht versicherungspflichtig | |
Baumaßnahmen an versicherten Immobilien und Grundstücken bis 500.000 € inklusive Eigenleistungen bis 100.000 € | |
Sachschäden durch allmähliche Einwirkung von Feuchtigkeit, Flüssigkeit, Gasen und Dämpfen, Schwamm und Schimmelbildung |
Versicherungssumme pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
10 Mio. €
Mitversicherte Personen
Verwalter, auch Zwangs- und Insolvenzverwalter
Beauftragte Personen: zum Beispiel mit Räum- und Streudienst, Reinigung, Beleuchtung
Gleichstellung von Eigentümer und Nießbrauchsberechtigen
Schäden durch Grundstücksbestandteile und Gebäudezubehör
Garagen, Stellplätze, Nebengebäude, Turn- und Spielplätze, Parkflächen, Gärten, Pools, Teiche, Biotope
Gebäudeinbauten wie Aufzüge, Fahrstühle, Heizungen, Schwimmbäder, Saunen
Anlagen der regenerativen Energieversorgung wie Photovoltaik-, Balkonkraftwerke, Solar-, Wärmepumpenanlagen, auch Einspeisen von Strom sowie Betrieb von Wallboxen und Batteriespeicher
Mitversicherte Schäden
Arbeitsmaschinen wie Aufsitzrasenmäher, Schneeräumgeräte und Stapler bis 20 km/h, soweit nicht versicherungspflichtig
Baumaßnahmen an versicherten Immobilien und Grundstücken bis 500.000 € inklusive Eigenleistungen bis 100.000 €
Sachschäden durch allmähliche Einwirkung von Feuchtigkeit, Flüssigkeit, Gasen und Dämpfen, Schwamm und Schimmelbildung
FAQ zur Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
Was deckt eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ?
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht übernimmt die Kosten für Schäden, die durch das Gebäude, Grundstücksbestandteile und Gebäudezubehör, wie beispielsweise herunterfallende Dachziegel, entstehen. Dazu gehören auch:
- Garagen, Stellplätze, Nebengebäude, Turn- und Spielplätze,
- Parkflächen, Gärten, Schrebergärten, Pools, Teiche, Biotope,
- Gebäudeeinbauten wie Aufzüge, Fahrstühle, Heizungen, Schwimmbäder, Saunen,
- Anlagen zur Energieversorgung wie Photovoltaik-, Solar-, Wärmepumpen- und Kleinwindanlagen oder das Einspeisen von Strom, Betrieb von Wallboxen und Batteriespeichern.
Wer ist in einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung mitversichert ?
Neben dem eigentlichen Immobilien-Eigentümer sind auch Immobilienverwalter oder mit Räum-, Streu-, Reinigungs- und Reparaturdiensten beauftragte Personen in der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht mitversichert.
Das bedeutet, sollten Sie als Eigentümer einer vermieteten Eigentumswohnung eine Hausverwaltung mit der Übernahme solcher Tätigkeiten beauftragen, wäre auch diese abgesichert, wenn Besucher im Hausflur oder dem Bürgersteig stürzen.
Was zahlt die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung nicht ?
Wenn Sie Inhaber eines Gewerbebetriebes und gleichzeitig Eigentümer Ihrer Betriebsstätte sind, haben Sie Ihre Risiken aus Haus- und Grundbesitz in der Regel schon ausreichend im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung abgesichert.
Wer braucht eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ?
- Eigentümer von unbebauten Grundstücken
- Eigentümer gewerblich genutzter Immobilien (bei der INTER ist die Versicherung von Gewerbeimmobilien nur nach Sonderprüfung möglich)
- Vermieter von Häusern, Grundstücken oder Eigentumswohnungen
- Immobilienverwalter
- Wohnungseigentümergemeinschaften
Allerdings sollten Sie genau prüfen, ob eine selbstgenutze private Immobilie (auch Ferienwohnung) möglicherweise schon über Ihre private Haftpflichtversicherung abgedeckt ist. Wie so oft gilt: Ausnahmen bestätigen die Regel.
Schauen Sie im Kleingedruckten Ihres Vertrages nach den konkreten Leistungen für Haus- und Grundbesitzer im Rahmen der Privathaftpflicht und fragen Sie im Zweifel Ihren Berater oder Versicherer danach.
Sind Bauarbeiten wie der Anbau des Wintergartens mitversichert ?
Baumaßnahmen an versicherten Immobilien und Grundstücken sind bei uns bis 500.000 € versichert, inklusive Eigenleistungen bis 100.000 €. Alles, was darüber hinaus an Baumaßnahmen durchgeführt wird, müssen Sie über eine separate Bauherrenhaftpflicht absichern. Diese schützt Sie vor den finanziellen Folgen, wenn Dritte auf der Baustelle verletzt werden oder Sachschäden erleiden.
Viele Bauherren glauben, dass sie dafür nicht haften müssen, weil ein Unternehmen mit den Bauarbeiten beauftragt wurde. Auch ein entsprechendes Schild entbindet den Bauherren nicht von seiner Haftung. Die Verkehrssicherungspflicht bleibt beim Bauherren.
Kann ich mehrere Objekte mit einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung absichern ?
Die Grundbesitzerhaftpflicht gilt nur für die jeweils versicherte Immobilie. Sollten Sie mehrere Häuser oder Grundstücke besitzen, können Sie diese über einen oder mehrere Verträge versichern, so wie Sie es für die Nebenkostenabrechnungen mit Ihren Mietern haben möchten.
Was kostet eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ?
Als Eigentümer eines privat genutzten Mehrfamilienhauses mit 4 Wohnungen können Sie dieses schon ab 37,49 EUR Jahresprämie absichern.
Verantwortung übertragen - Geht das ?
Sie haben Ihren Bürgersteig nicht rechtzeitig* geräumt und der Nachbar fällt beim Brötchenholen auf die Nase? Wahrscheinlich werden er (und seine Krankenversicherung) sich bei Ihnen melden und Schadensansprüche geltend machen.
Sie können die Sicherungspflichten zwar auf Mieter oder Dienstleister übertragen, bei einem Schaden müssen jedoch Sie beweisen, dass Sie Ihren Kontrollpflichten ausreichend nachgekommen sind. Gelingt Ihnen das nicht, sind Sie zum Schadenersatz verpflichtet.
* "rechtzeitig" bezieht sich hier auf die unterschiedlichen örtlichen Satzungen, die je nach Gemeinde den Winterdienst für Eigentümer vorschreiben.