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12.09.2024

Vorsorgeuntersuchungen für Kinder: Wann stehen welche auf dem Plan?

Kleine Kinder entwickeln sich rasant. Um Fehlentwicklungen rechtzeitig erkennen und ihnen gezielt gegensteuern zu können, stehen von der Geburt bis zum sechsten Geburtstag, also im Vorschulalter, verschiedene Früherkennungsuntersuchungen des Kindes an. Sie sind in Bayern, Baden-Württemberg und Hessen sogar verpflichtend. Dokumentiert werden die Untersuchungen – U1 bis U9 genannt – sowie wichtige Ergebnisse im Kinderuntersuchungsheft („Gelbes Heft“), das es neuerdings auch als elektronisches Kinder-Untersuchungsheft (eU-Heft) gibt.

U1-U9: Check-up bis zur Einschulung

Insgesamt gibt es zehn Vorsorgeuntersuchungen (U1 bis U9), die der Gesundheit des Babys dienen. Beispielsweise wird geschaut, ob eine behandlungsbedürftige Gelbsucht besteht (U1 bis U3) und ob sich die Kinder altersgemäß entwickeln. Die lieben Kleinen werden auch regelmäßig gewogen und gemessen. Zudem werden die Eltern zu verschiedenen Themen beraten.
Für die Untersuchungen sind jeweils bestimmte Zeitrahmen (mit Toleranzen) vorgegeben. Innerhalb dieser Zeiten übernehmen die Krankenkassen die Kosten.

Erstuntersuchung U1

Sofort nach der Geburt werden – meist im Krankenhaus durch die Hebamme – beim Neugeborenen lebenswichtige Funktionen getestet: Atmung, Herzschlag, Muskelspannung und Reflexe. Außerdem wird auf mögliche Fehlbildungen geachtet und überprüft, ob bei der Geburt ein Sauerstoffmangel aufgetreten ist. Das Baby erhält Vitamin K, um Blutungen vorzubeugen.

Zwischen der 24. bis zur 72. Lebensstunde stehen weitere Untersuchungen an: auf angeborene Herzfehler, angeborene Stoffwechselstörungen sowie Mukoviszidose – eine angeborene Störung der Schleimdrüsen, die zähen statt dünnflüssigen Schleim produzieren – und ein erster Hörtest.

U2: Dritter bis zehnter Lebenstag

Durch eine Kinderärztin oder einen Kinderarzt – oft ebenfalls noch im Krankenhaus – erfolgt die erste vollständige körperliche Basisuntersuchung. Bei Auffälligkeiten oder bekannten Hüftproblemen in der Familie wird bereits jetzt das Hüftgelenk per Ultraschall untersucht. Das Baby erhält nochmals Vitamin K.
Darüber hinaus werden die Eltern zu Vitamin D zur Vorbeugung gegen Rachitis und zu Fluorid zur Karies-Vorbeugung aufgeklärt, die ab dem 8. Lebenstag gegeben werden sollen – als Tabletten oder als Tropfen (Vitamin D).

U3: Vierte bis fünfte Lebenswoche

Oft ist das der erste Besuch in der Kinderarztpraxis. Die gründliche körperliche Untersuchung umfasst auch einen Ultraschall der Hüftgelenke, um Fehlstellungen aufzudecken. Das Baby bekommt die dritte Vitamin K-Gabe.
Die Eltern werden zum Trink- und Schreiverhalten befragt und bekommen Informationen zu und Termine für die ersten anstehenden Impfungen. Wann welche Impfung vorgesehen ist, verrät auch der Impfkalender von der Ständigen Impfkommission (kurz: STIKO) am Robert Koch-Institut.

U4: Dritter bis vierter Lebensmonat

Das Baby wird gründlich untersucht, sein Seh- und Hörvermögen sowie die Entwicklung der Bewegung wird getestet. Es sollte den Kopf heben und nach Dingen greifen können. Außerdem steckt es alles in den Mund. Meist steht jetzt zudem die zweite Mehrfachimpfung an.

U5: Sechster bis siebter Lebensmonat

Beweglichkeit und Körperbeherrschung sind ein Thema wie gezieltes Greifen und das Abstützen mit den Armen in Bauchlage. Neben weiteren Seh- und Hörtests geht es um die Mundhygiene und Zahngesundheit, denn oft – aber nicht immer – sind jetzt die ersten Zähne da.

U6: 10. bis 12. Lebensmonat (etwa ein Jahr)

Mit einem Jahr wird das Baby zum Kleinkind. Die wichtigsten Fragen bei der U6 sind:

  • Was kann das Kind alles?
  • Wie verläuft die motorische, sprachliche und geistige Entwicklung?
  • Wo bestehen eventuell Entwicklungsverzögerungen?

Es geht zum Beispiel darum, ob das Kleine schon frei sitzen, krabbeln und sich in den Stand hochziehen kann. Auch das Verhalten wird beobachtet beziehungsweise erfragt und das Sehvermögen getestet. Natürlich sind auch die nächsten Impfungen ein Thema.

U7: 21. bis 24. Lebensmonat (etwa zwei Jahre)

Bei der Zweijahres-Untersuchung steht die sprachliche Entwicklung im Fokus: Kann das Kind

  • einfache Aufforderungen verstehen?
  • mindestens 10 Wörter sprechen?
  • verschiedene Gegenstände benennen?
  • Zwei-Wort-Sätze bilden?

Natürlich sind auch die Körperfunktionen wie zum Beispiel das Sehen, eine Kontrolle der Milchzähne und Impfungen wichtig.

 

U7a: 34. bis 36. Lebensmonat (etwa drei Jahre)

Die nachträglich eingeführte „Kindergartenuntersuchung“ U7a schaut auf viele Entwicklungsschritte, insbesondere der Sprache und des Sozialverhaltens. So können jetzt viele Kleinkinder Sätze mit bis zu fünf Wörtern bilden – und alle Bezugspersonen mit Warum-Fragen zur Verzweiflung bringen. Mit Blick auf den Kindergarten ist es wichtig, dass das Kind mit Gleichaltrigen spielen und auch einige Zeit getrennt von den Eltern verbringen kann.
Daneben sind die Ernährung und das Essverhalten – insbesondere auch mögliche Allergien und Gewichtsprobleme – sowie der Medienkonsum wichtige Themen.

U8: 46. bis 48. Lebensmonat (etwa vier Jahre)

Bei der U8 wird das Kind körperlich von Kopf bis Fuß untersucht, beispielsweise auch der Blutdruck gemessen. Ein Hör- und Sehtest sowie Untersuchungen des Kiefers und der Zähne gehören ebenfalls dazu. Neben der Geschicklichkeit und Körperbeherrschung interessieren die sprachliche Entwicklung und das Sozialverhalten.
Entwickelt sich das Kind verzögert, werden die Eltern zu Fördermaßnahmen aufgeklärt – zum Beispiel kann die Logopädie bei Sprechstörungen helfen, eine Ergotherapie bei motorischen Störungen oder auch bei gestörtem sozialen Verhalten.

U9: 60. bis 64. Lebensmonat (fünf Jahre)

Die körperliche Untersuchung achtet auf Beweglichkeit, Geschicklichkeit und Körperhaltung; dabei sind sowohl Grob- als auch Feinmotorik wichtig. Besonders geschaut wird auf die Sprachentwicklung des Kindes, seine Intelligenz und das soziale Verhalten. Denn noch können – rechtzeitig vor der Einschulung – Fördermaßnahmen greifen. Zudem ist die erste Auffrischimpfung möglich.

Weitere Früherkennungsuntersuchungen

Die zusätzlichen Vorsorgeuntersuchungen im Grundschulalter – U10 (im Alter von sieben bis acht Jahren) und U11 (von 9 bis 10 Jahren) – werden nicht von allen Krankenkassen erstattet. Während die Kosten für die Pflichtvorsorge J1 (zwischen 12 und 14 Jahren) von den Kassen übernommen werden, ist die J2 (für Jugendliche im Alter von 16 bis 17 Jahren) eine freiwillige Leistung.
In der Pubertät (J1 + J2) geht es neben der körperlichen Untersuchung vor allem um Medienkonsum, Schule und soziale Integration. Auf Wunsch des Jugendlichen finden sie ohne die Eltern statt.

Bereits im Rahmen der U1 bis U9 wird darauf geachtet, ob die Zähne des Kindes gesund sind. Ab der U2 beginnt zum Beispiel die Fluoridversorgung. Besonders während der U5, U6 und U7 werden Auffälligkeiten an den Zähnen, der Mundschleimhaut und beim Kieferwachstum abgeklärt. Zudem geht es um Mundhygiene und die richtige Zahnpflege ab dem ersten Zahn sowie um eine zahnfreundliche Ernährung.
Daneben besteht ab dem Alter von 2,5 Jahren bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr ein Recht auf drei zahnmedizinische Früherkennungsuntersuchungen – im Zeitraum der U7a, der U8 und der U9.

 

Quellen:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/praevention/kindergesundheit/frueherkennungsuntersuchung-bei-kindern

https://www.gesundheitsinformation.de/u-untersuchungen.html

 https://www.kbv.de/html/e-u-heft.php

https://www.kinderaerzte-im-netz.de/vorsorge/baby-u1-bis-u6/u1-erste-vorsorge/ und weitere Unterseiten zum Thema

https://www.kindergesundheit-info.de/themen/frueherkennung-u1-u9-und-j1/ und entsprechende Unterseiten wie zum Beispiel
https://www.kindergesundheit-info.de/themen/frueherkennung-u1-u9-und-j1/das-gelbe-heft/

https://www.kindergesundheit-info.de/themen/risiken-vorbeugen/zahngesundheit/zahnmedizinische-frueherkennung/

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