Praxisausfall ᐅ Praxis kurzfristig geschlossen - Was jetzt?
Patienten haben in Deutschland ein immenses Vertrauen in ihren Arzt. Sie gehen in der Regel davon aus, dort zu den Praxiszeiten immer medizinischen Rat zu bekommen und erwarten, dass einmal vereinbarte Termine auch stattfinden. Doch was ist, wenn die Praxis kurzfristig schließen muss? Hier gibt es einiges zu bedenken, damit alle Beteiligten diese Zeit mit so wenig Verlusten wie möglich überbrücken können.
Vielfältige Gründe für den Praxisausfall
Die Gründe einer außerplanmäßigen Praxisschließung können vielfältig sein. Eher selten liegen sie in der Verantwortung der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte. Denkbar sind zum Beispiel Sachschäden wie etwa ein Rohrbruch oder ein Brand.
Auch ein Einbruch, bei dem die Täter einen erheblichen Vandalismusschaden hinterlassen haben, kann den Praxisbetrieb kurzfristig lahmlegen. Ärzte können auch durch Unfall oder Krankheit kurzfristig ausfallen. Trotz aller Vorsicht und Impfungen besteht auch das Risiko, dass Mediziner sich mit dem Covid-19-Virus infizieren und durch die örtliche Gesundheitsbehörde unter Quarantäne gestellt werden.
Kurzfristige Praxisschließung: Was muss der Arzt im Auge behalten?
Eine kurzfristige Schließung einer Arztpraxis ist zunächst einmal unangenehm für die Patienten, die nun spontan umplanen oder mit einem späteren Termin vorliebnehmen müssen. Der eine oder andere wird möglicherweise auch angesichts der verschlossenen Praxis verärgert reagieren.
Für niedergelassene Ärzte hat eine kurzfristige Schließung aber auch finanzielle Auswirkungen. Am offensichtlichsten ist natürlich der Verdienstausfall. Doch zu den für die Schließungszeit fehlenden Einnahmen kommen auf der anderen Seite die weiterlaufenden Ausgaben, die nun meist aus dem ärztlichen Privatvermögen beglichen werden müssen.
Welche Fixkosten bei Ihnen durch den Praxisbetrieb jeweils anfallen, wissen Sie selbst am besten: Die Gehälter, wahrscheinlich die Miete für die Praxisräume und die Nebenkosten sowie Versicherungsprämien. Eventuell kommen noch Leasingraten für medizinische Geräte und gegebenenfalls Zins- und Tilgungsraten für laufende Kredite hinzu.
Wie kann ich mich absichern?
Zunächst einmal eine gute Nachricht: Zumindest gegen die finanziellen Schäden einer kurzfristig nötig gewordenen Praxisschließung kann man sich im Vorhinein häufig absichern. Es gibt verschiedene Versicherungen, die bei Praxisschließungen aus unterschiedlichen Ursachen greifen. Hier ein Überblick:
- Die Betriebsunterbrechungsversicherung sorgt dafür, dass Sie bei einem Sachschaden laufende Betriebskosten weiter bedienen können.
- Die Praxisausfallversicherung greift bei einer Praxisschließung aufgrund eines Unfalls oder Krankheit ein.
- Die Krankentagegeldversicherung sichert das Einkommen des Arztes bei Krankheit.
- Eine Berufsunfähigkeitsversicherung springt bei längerfristigen Ausfällen ein und sichert den eigenen Lebensunterhalt.
Betriebsunterbrechungsversicherung
Muss die Praxis aufgrund eines Sachschadens, wie beispielsweise wegen einer Überschwemmung durch einen Rohrbruch oder wegen eines schweren Sturmschadens für einige Zeit schließen, sorgt eine Betriebsunterbrechungsversicherung dafür, dass laufende Betriebskosten wie Miete und die Gehälter für Ihre Mitarbeiter weiter überwiesen werden können.
Praxisausfallversicherung
Kommt es zu einer Praxisschließung ohne vorherigen Sachschaden, weil die leitende Ärztin oder der leitende Arzt wegen eines Unfalls oder einer Krankheit nicht zur Arbeit erscheinen kann, springt die Praxisausfallversicherung ein. Es gibt übrigens auch Praxisausfallversicherungen, die zusätzlich den Ausfall durch Sachschäden abdecken. Ob ein solcher Tarif für Sie Sinn macht, klären Sie am besten direkt mit dem Versicherer.
Praxisausfall versichern: Mit der Praxisausfallversicherung der INTER krankheits- oder unfallbedingte Ausfälle absichern!
Krankentagegeldversicherung
Privat versicherte Ärzte haben, anders als gesetzlich versicherte Personen, nach sechs Wochen Krankschreibung keinen Anspruch auf das sogenannte Krankengeld. Das gilt neben selbstständigen Ärzten übrigens auch für privat versicherte angestellte Mediziner. Wenn privat versicherte Ärzte einen Anspruch auf Krankengeld haben möchten, um Einkommensverluste auszugleichen, kommt für Sie eine Krankentagegeldversicherung in Frage. Die im Krankheitsfall nach sechs Wochen ausgezahlten Beträge können deutlich höher sein als bei der gesetzlichen Krankenkasse.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Es kann auch passieren, dass der Arzt längerfristig ausfällt oder aufgrund einer permanenten Berufsunfähigkeit seinen Beruf nicht weiter ausüben kann. Als berufsunfähig gilt, wer aufgrund von Unfall oder Krankheit voraussichtlich mindestens sechs Monate lang weniger als 50 Prozent seiner beruflichen Tätigkeit ausüben kann. In diesem Fall springt die Berufsunfähigkeitsversicherung ein und unterstützt Betroffene bei den Kosten für den Lebensunterhalt in Form einer Berufsunfähigkeitsrente.
Lassen Sie sich am besten persönlich beraten, welche Versicherung für Sie und Ihre Praxis sinnvoll ist. Diese Fragen betreffen übrigens nicht nur Haus-, Fach- und Zahnarztpraxen, sondern auch Tierärztinnen und Tierärzte mit eigener Praxis.
Wie sage ich es meinen Patienten?
- Vertrauen sichern durch Transparenz: Im Kontakt mit Ihren Patienten aber auch gegenüber Ihren Angestellten empfiehlt es sich, im Fall einer durch außergewöhnliche Umstände erzwungenen Praxisschließung die Gründe transparent darzulegen.
- Patienten frühestmöglich informieren: Betroffene Patienten sollten, wenn möglich, vor ihrem Termin informiert werden und von der Schließung nicht erst vor der Praxis erfahren.
- Vertretung kommunizieren: Es könnte hilfreich sein, eine Liste möglicher Vertreter mit den jeweiligen Kontaktdaten zur Hand haben, an die sich Ihre Patienten im Notfall vertretungsweise wenden können.
Erfahrungsgemäß haben Patienten Verständnis dafür, wenn sie erkennen, dass Sie keine Verantwortung für derartige Probleme tragen und Ihr Bestes tun, um die Situation möglichst reibungslos zu bewältigen. Das oft in Jahrzehnten aufgebaute Vertrauen zu Ihnen als Mediziner sollte dann auch nicht unter einer kurzfristigen Praxisschließung leiden.
Quellen:
www.aerzteblatt.de/archiv/171930/KBV-Versichertenbefragung-Patienten-vertrauen-ihren-Aerzten
https://www.aerzteblatt.de/archiv/207861/Praxisgruendung-Gut-abgesichert-in-die-Niederlassung
www.aerzteblatt.de/archiv/40236/Technik-Finanzierung-Leasen-oder-kaufen
www.aerzteblatt.de/archiv/80575/Praxisfuehrung-Wenn-der-Arzt-krank-wird
https://www.baz-finanzen.de/2021/01/21/praxisversicherungen-ratgeber-fur-arzte/
https://www.hausarzt-bw.de/News/2021_10_05_hpm_ausgabe-4~n-1793