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07.09.2023

Wie Sie Ihre Praxis UND Ihr Einkommen als Arzt optimal schützen

Als niedergelassener Mediziner sind Sie auf Ihr Einkommen und die Liquidität Ihrer Praxis angewiesen. Deshalb sollten Sie nicht nur für den Fall vorsorgen, dass Sie selbst krank werden oder einen Unfall haben. Denn eine Krankentagegeldversicherung ist zwar eine wichtige Absicherung, reicht in der Regel aber nicht aus, wenn es um die laufenden Kosten Ihrer Praxis geht. Dafür brauchen Sie eine Praxisausfallversicherung.

Die Leistungen des Krankentagegelds

Die Krankentagegeldversicherung zahlt Ihnen bei einer Arbeitsunfähigkeit einen vereinbarten Tagessatz und über diesen können Sie in der Regel auch einen Teil der laufenden Kosten absichern. Aber nicht alles. Müssen Sie Ihre Praxis beispielsweise vorübergehend schließen, kann das zu erheblichen finanziellen Einbußen führen. Rechnen Sie nur die laufenden Fixkosten, wie Miete, Kredit- und Leasingraten, Mitarbeitergehälter sowie Versorgungsleistungen zusammen. Je nach Fachrichtung und medizinischer Ausstattung Ihrer Praxis können da schnell ein paar tausend Euro zusammenkommen. Selbst mit dem höchsten Tagessatz Ihrer Krankentagegeldversicherung müssten Sie wahrscheinlich einen Teil dieser Kosten aus Ihrem eigenen Vermögen bezahlen. Dann vielleicht doch zusätzlich irgendwas in Richtung Praxisschließung absichern?

Was eine Betriebsunterbrechungsversicherung leistet

„Dann nehme ich doch auch noch eine Betriebsunterbrechungsversicherung dazu“, werden Sie denken. Diese ersetzt schließlich auch den entgangenen Gewinn und die fixe Kosten, wenn der Praxisbetrieb stillsteht. Der Unterschied liegt in den versicherten Gefahren. Eine Betriebsunterbrechungsversicherung schützt vor den finanziellen Schäden durch Feuer, Einbruch, Vandalismus, Leitungswasser, Sturm; Hagel und im besten Fall auch Überschwemmung und Rückstau.

Worauf Sie bei der Praxisausfallversicherung achten sollten

Für Mediziner ist es wichtig, dass die Praxisausfallversicherung auf ihre spezielle Situation zugeschnitten ist. Welche Fachrichtung? Geht es um eine Einzelpraxis, um einen Zahnarzt, eine Gemeinschaftspraxis oder ein MVZ? Wie viele Mitarbeiter beschäftige ich.

Ein sehr wichtiger Punkt, ist der Verzicht auf das Kündigungsrecht seitens des Versicherers. So kann der Vertrag weder im Leistungsfall noch ordentlich zum Ablauf durch den Versicherer gekündigt werden.

Wenn Ihr Tarif außerdem

  • psychische und psychosomatische Krankheiten einschließt,
  • auch bei Ausfällen aufgrund schwangerschaftsbedingter Krankheiten einspringt,
  • Zahlungen bei Teilarbeitsunfähigkeit für die Wiedereingliederung nach längerer schwerer Krankheit und
  • das Recht zur Erhöhung der Versicherungssumme ohne erneute Gesundheitsprüfung beinhaltet

sind die wichtigsten Kriterien erfüllt.

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