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Alles zur Krankenversichertennummer (KVNR)

Erfahren Sie, warum die KVNR so wichtig ist, wie sie Ihnen zugewiesen wird und welche Vorteile sie bietet. Unsere FAQ beantworten alle Ihre Fragen rund um die KVNR und zeigen Ihnen, wie sie Ihren Alltag im Gesundheitswesen erleichtert.

FAQ zur Krankenversichertennummer

Die Krankenversichertennummer (KVNR) ist eine zentrale, lebenslang gültige Identifikationsnummer, die eine wichtige Rolle in der Verwaltung Ihrer Gesundheitsdaten spielt. Sie ermöglicht den Zugang zu digitalen Gesundheitsdiensten, hilft bei der sicheren Zuordnung Ihrer Gesundheitsinformationen und bleibt auch bei Versicherungswechseln konstant. 

Die Grundlage für digitale Angebote im Gesundheitswesen ist die Telematikinfrastruktur (TI). Als Versicherter benötigen Sie einen Zugang zur TI, um beispielsweise die elektronische Patientenakte (ePA) oder das elektronische Rezept (E-Rezept) nutzen zu können. Dafür brauchen Sie eine Krankenversichertennummer (KVNR).

Die KVNR wird ebenfalls benötigt, wenn bei implantatbezogenen Operationen eine Meldung an das Implantateregister erfolgen muss. Diese Nummer gilt lebenslang und bleibt auch nach einem Wechsel der Krankenversicherung erhalten. Sie dient dazu, Sie eindeutig zu identifizieren, unabhängig davon, ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind.

Bitte beachten Sie: Die KVNR ist nicht identisch mit der Versicherungsnummer, die Sie von uns erhalten haben. Diese hat eine andere Funktion und bleibt unverändert.

Wenn Sie weitere Fragen zur KVNR haben oder Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Allgemeines

Wofür benötige ich eine Krankenversichertennummer?

Die Krankenversichertennummer (KVNR) ermöglicht den Zugang zur digitalen Gesundheitswelt durch die eindeutige Zuordnung von Krankenversicherten in der sogenannten Telematikinfrastruktur (TI).
Die TI ist die zentrale Plattform für digitale Anwendungen im deutschen Gesundheitswesen. Sie soll eine schnelle und sichere Kommunikation zwischen Ärzten, Krankenversicherungen, Krankenhäusern und anderen ermöglichen. Medizinische Informationen, die für die Behandlung von Patienten benötigt werden, sind so schneller und einfacher verfügbar. Die TI ermöglicht verschiedene digitale Dienste wie beispielsweise die elektronische Patientenakte oder das elektronische Rezept.
Zusätzlich benötigen Sie ihre KVNR für das Implantateregister Deutschland. Das Implantateregister startet zum 01.07.2024. Die Meldungen anhand der KVNR sind gesetzlich verpflichtend.

Da die KVNR in den Gesundheitseinrichtungen, z.B. Krankenhäusern, für die Meldung von Implantaten zwingend benötigt wird, kann das Fehlen einer KVNR insbesondere bei ungeplanten Implantationen zu Verzögerungen führen. Zusätzlich können sie ohne eine KVNR auch digitale Dienste wie die elektronischen Patientenakte oder das elektronischen Rezept nicht nutzen.

Ein Widerspruch ist nicht notwendig, da die Krankenversichertennummer (KVNR) nur mit Ihrer Zustimmung erzeugt bzw. abgerufen werden kann.

Mit Ihrem Einverständnis fragen wir Ihre Rentenversicherungsnummer bei der Deutschen Rentenversicherung ab. Anschließend senden wir die Rentenversicherungsnummer an die KVNR-Vertrauensstelle (ITSG). Die ITSG pseudonymisiert die gemeldete Rentenversicherungsnummer und erzeugt in einem sicheren technischen Verfahren die Krankenversichertennummer (KVNR). Die erzeugte KVNR lässt keine Rückschlüsse auf die Rentenversicherungsnummer zu. Im Anschluss sendet die ITSG Ihre neue KVNR an uns zurück. Sollte für Sie bereits eine KVNR durch einen Vorversicherer bestehen, meldet uns die ITSG Ihre bereits bestehende KVNR zurück. Der gesamte Datenaustauschprozess zwischen der ITSG, den Krankenversicherern und der Deutschen Rentenversicherung findet verschlüsselt und sicher statt. Rechtsgrundlage für dieses Verfahren bildet § 290 SGB V. Mehr zur Erstellung der Nummer und zur ITSG lesen Sie auf der Internetseite der ITSG

Dem Datenschutz wird auch bei den Abläufen rund um die Krankenversichertennummer ein hoher Stellenwert eingeräumt. Ohne Ihre Einwilligung findet keine Weitergabe von Daten statt. Der Datenaustausch zwischen der PKV, GKV, der Deutschen Rentenversicherung und der Vertrauensstelle (ITSG) erfolgt ausschließlich verschlüsselt. Ihre KVNR ermöglicht zudem keine Rückschlüsse auf Ihre Rentenversicherungsnummer: Die Vertrauensstelle pseudonymisiert die Rentenversicherungsnummer und nutzt ein sicheres technisches Verfahren, um die KVNR zu erstellen.

Die KVNR bleibt Ihr ganzes Leben lang gültig. Sie behalten diese auch bei einem Wechsel zu einer anderen gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung.

Die Krankenversichertennummer (KVNR) wird von einer gesetzlichen Stelle vergeben. Sie baut auf Ihrer Rentenversicherungsnummer auf und gilt ein Leben lang. Die KVNR ist Ihr Ticket zu modernen, digitalen Services wie beispielsweise der elektronischen Patientenakte oder dem elektronischen Rezept. Zusätzlich wird die KVNR benötigt, um Implantate (z.B. Brust-, Hüft- oder Knie-Implantate) an das Implantateregister zu melden. Die Meldung von Implantaten anhand der KVNR wird ab 01.07.2024 für Gesundheitseinrichtungen gesetzlich verpflichtend.

Das Implantateregister ist ein zentrales und bundesweites Register, das die Sicherheit und Qualität von Implantaten sicherstellen soll. Ziel ist es Komplikationen mit Implantaten früher identifizieren zu können, um die betroffenen Patienten in Zukunft schneller informieren zu können.
as Implantateregister selbst befindet sich aktuell im Aufbau und startet am 01.07.2024. Begonnen wird mit Brustimplantaten, gefolgt von Knie- und Hüftimplantaten am 1.1.2025. Für die gesetzlich verpflichtenden Meldungen durch die Gesundheitseinrichtung an das Implantateregister wird eine Krankenversichertennummer (KVNR) benötigt. Nur so kann jede Person eindeutig identifiziert werden und die Daten im Implantateregister pseudonymisiert gespeichert werden. Die gesetzliche Grundlage bildet das Implantateregistergesetz (IRegG).
Mehr zum Implantateregister Deutschland lesen Sie auf der Internetseite der Bundesgesundheitsministeriums.

Die Krankenversichertennummer bei der INTER

Ersetzt die Krankenversichertennummer meine bisherige Versicherungsnummer bei der INTER?

Nein, es handelt sich hier um zwei eigenständige Nummern. Ihre bisherige Versicherungsnummer bei uns gilt weiterhin. Für Einreichungen verwenden Sie bitte weiterhin nur ihre Versicherungsnummer.

Nein, ihre INTER-Card behält weiterhin ihre Gültigkeit.

Nein, nur Versicherte mit einer Kranken-Vollversicherung erhalten durch uns eine KVNR. Als gesetzlich Versicherter haben Sie bereits eine lebenslange Krankenversichertennummer. Diese finden Sie auf ihrer Gesundheitskarte.

Diese Daten benötigen wir, um ihre Rentenversicherungsnummer bei der Deutschen Rentenversicherung abfragen zu können. Auf Grundlage der Rentenversicherungsnummer wird die KVNR erstellt.

Die Rentenversicherungsnummer ist die Basis für die Erstellung ihrer Krankenversicherungsnummer. Wenn für Sie noch keine Rentenversicherungsnummer besteht, kümmern wir uns für Sie um die Erstellung dieser Nummer bei der Deutschen Rentenversicherung.

Auch dann benötigen wir das Formular von Ihnen ausgefüllt zurück, da wir gesetzlich dazu verpflichtet sind, eine Validierung der KVNR durchzuführen.

Die KVNR wird in den Bestandssystemen der INTER sicher gespeichert. Die Vertrauensstelle Krankenversichertennummer (VST) bei der ITSG teilt allen Versicherten eine lebenslang gültige Krankenversichertennummer zu, die sie identifiziert – eindeutig, einmalig und vertraulich. Die KVNR wird daher auch in diesem Verzeichnis speichert.

Nein. Erst mit Aktivierung der Anwartschaft starten wir die KVNR-Beantragung für Personen mit einer Anwartschaftsversicherung.

Ja, denn die KVNR ist ein personenbezogenes Kennzeichen. Im Fall von mehreren krankheitskosten-vollversicherten bzw. zusatzversicherten Personen im Vertrag liegen diesem Schreiben deshalb mehrere Abfrageformulare bei.

Die Telematikinfrastruktur (TI) ermöglicht zum Beispiel den Zugang zur elektronischen Patientenakte und dem elektronischen Rezept. Die INTER plant ebenfalls, Ihnen in Zukunft digitale Services zur Verfügung zu stellen. Zu gegebener Zeit informieren wir Sie darüber ausführlich.

Selbstverständlich informieren wir Sie, sobald Sie unsere digitalen Gesundheitsservices nutzen können. Weitere Informationen zur elektronischen Patientenakte und dem elektronischen Rezept lesen Sie auf den Seiten des Bundesgesundheitsministeriums:

https://www.gematik.de/anwendungen/epa/epa-aktuell/versicherte


https://www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de/

Für die private Krankenversicherung ist die Bereitstellung der digitalen Dienste derzeit eine optionale Leistung. Ein Widerspruch ist daher zum aktuellen Zeitpunkt nicht erforderlich. Aktuell bietet die INTER noch keine digitalen Dienste an.