Kurtagegeldversicherung
Finanzielle Absicherung während Ihres Kuraufenthalts
- Leistung für bis zu 42 Tage alle 36 Monate
- Abschluss in Kombination mit einer privaten Krankenversicherung
- Sie versichern nur so viel wie Sie brauchen.
Was ist eine Kurtagegeldversicherung?
Die Genesung nach einer schweren Krankheit oder einer komplizierten Operation braucht Zeit. Kuren und Rehabilisationsmaßnahmen dienen dazu, die angeschlagene Gesundheit wieder zu stabilisieren. Auch bei hoher Belastung im Berufsleben kann ein Kuraufenthalt dabei helfen, neue Energie zu tanken.
In der Privaten Krankenversicherung sind stationäre und teilstationäre Kuren oft nicht im Versicherungsschutz enthalten. Häufig werden nur ambulante Kurleistungen ausgezahlt, die nicht ausreichen, um die Kosten einer stationären Kur zu decken.
Die Kurtagegeldversicherung der INTER, die als Zusatztarif in Kombination mit einer privaten Krankenversicherung der INTER abgeschlossen werden kann, sichert Sie vor weiteren Kosten z. B. Unterbringung, Verpflegung, Kurtaxe und Reisekosten ab.
Für wen ist die Kurtagegeldversicherung sinnvoll?
Das Kurtagegeld ist ideal für Ärzte, andere freiberuflich Tätige und Selbständige. Rehamaßnahmen mit dem Ziel, den Patienten wieder fit für den Beruf zu machen, werden von der Rentenversicherung gezahlt. Da Selbstständige hier in der Regel nicht einzahlen, haben sie keinen Anspruch auf Rehabilitationsleistungen. Ärzte und andere freiberuflich Tätige, deren Versorgungswerke Kuren und Rehabilitationsmaßnahmen nicht oder nur teilweise übernehmen, können sich mit dem Kurtagegeld vor hohen Kosten schützen.
Was leistet die Kurtagegeldversicherung der INTER?
- Mit der INTER Kurtagegeldversicherung können Sie Versorgungslücken schließen bzw. den Eigenanteil bei medizinisch notwendigen Kuren und Rehabilitationen begrenzen.
- Die Auszahlung des vereinbarten Tagessatzes erfolgt unabhängig von zusätzlichen Leistungen aus der zugrundeliegenden INTER Krankenversicherung und unabhängig von einer etwaigen Vorleistung anderer Kostenträger.
- Die INTER zahlt ab dem Beginn einer Kur- oder Rehabilitationsmaßnahme, sofern diese mindestens 14 Tage (zusammenhängend) andauert.
- Der vereinbarte Tagessatz wird für maximal 42 Tage alle 36 Monate gezahlt.
- Versicherungsschutz besteht ausschließlich für Kur- oder Rehabilitationsmaßnahmen, die in Deutschland durchgeführt werden. Erholen Sie sich in einer öffentlichen oder privaten Einrichtung Ihrer Wahl - vorausgesetzt, sie ist berechtigt, Kuren oder Rehabilitationen durchzuführen.
- Kinder können im Rahmen der Regelung zur Kindernachversicherung ab Vollendung der Geburt ohne Risikozuschläge und ohne Wartezeiten innerhalb von zwei Monaten mitversichert werden.
Was ist der Unterschied zwischen Kur und Reha?
Kur
Kuren dienen zur Vorsorge und zum Erhalt der Gesundheit. Sie werden ambulant oder stationär durchgeführt. Bei der Kur gibt es kein konkretes Krankheitsbild – vielmehr können verschiedene Anzeichen eine Kur befürworten. Gründe für eine ambulante oder stationäre Kurmaßnahme können eine angeschlagene Gesundheit sein oder die Verhütung einer Verschlimmerung einer Erkrankung oder das Vermeiden einer gefährdenden Krankheitsentwicklung. Spezielle Angebote gibt es auch für z.B. pflegende Angehörige. Entsprechende Einrichtungen sind traditionell an Kur- oder Badeorten angesiedelt. Eine Kur dauert in der Regel drei Wochen.
Reha
Eine Reha (Abkürzung für "medizinische Rehabilitation") kann ebenfalls ambulant oder stationär erfolgen. Sie dient der Wiederherstellung der Gesundheit und Arbeitsfähigkeit nach schwerer Krankheit wie z. B. einem Schlaganfall oder einem Herzinfarkt, nach einer komplizierten Operation oder nach einem Unfall. Reha-Maßnahmen sollen vermeiden, dass sich vorhandene Beschwerden verschlimmern und eine Arbeitsunfähigkeit, eine Behinderung oder gar eine Pflegebedürftigkeit eintritt.
Die Anschlussrehabilitation oder Anschlussheilbehandlung (AHB)
Der AHB geht eine akute Krankenhausbehandlung voraus. Sie schließt sich in aller Regel spätestens 14 Tage nach der Entlassung aus dem Krankenhaus an.
Wenn die Krankenhausbehandlung zwar abgeschlossen ist, aber beispielsweise der gesundheitliche Zustand des Patienten eine Entlassung ins häusliche Wohnumfeld noch nicht zulässt, findet häufig eine Verlegung in diese Form der Rehabilitation statt.
Typische Beispiele sind Herzinfarkt, Schlaganfall, die Versorgung mit künstlichen Gelenken (z. B.Hüftgelenk) oder schwere Operationen (z.B. an den Organen).
Die AHB ist im Kurtagegeld nicht enthalten, da bei medizinischer Notwendigkeit entweder ein Anspruch über die Krankenversicherung besteht oder bei entsprechender Mitgliedschaft der Rentenversicherungsträger leistet.
Die häufigsten Fragen zur Kurtagegeldversicherung
Was ist versichert?
Versichert sind medizinische Rehabilitationsmaßnahmen, Kuren und Mutter-/Vater-Kind-Kuren.
Habe ich sofortigen Versicherungsschutz?
Nein, die Wartezeit beträgt 12 Monate. Sie entfällt bei gleichzeitigem Neuabschluss einer privaten Krankenversicherung bei der INTER oder wenn die Kur- oder Rehabilitationsmaßnahme aus einem Unfallereignis resultiert.
Wer kann die Kurtagegeldversicherung NICHT abschließen?
Beihilfeberechtigte Personen, gesetzlich krankenversicherte Personen, Versicherte im brancheneinheitlichen Basistarif, im Notlagentarif oder Standardtarif können die Kurtagegeldversicherung nicht abschließen.
Wichtig: Das Kurtagegeld der INTER kann ebenso nicht ergänzend zur gesetzlichen Krankenversicherung oder einer anderen privaten Krankenversicherung abgeschlossen werden.
Wie hoch ist der minimal abschließbare Tagessatz?
Die Tagessätze können in 10-Euro-Schritten bis zu den nachfolgend genannten Höchstsätzen abgeschlossen werden. Der minimal abschließbare Tagessatz beträgt 50 Euro.
Wie hoch sind die maximal abschließbaren Tagessätze?
Folgende Tagessätze können abgeschlossen werden:
- 300 Euro pro Tag für angestellte oder niedergelassene Mediziner
- 300 Euro pro Tag für Selbständige und Freiberufler ohne Rehabilitationsträger
- 150 Euro pro Tag für Angestellte mit Rehabilitationsträger
- 150 Euro pro Tag für Selbständige und Freiberufler mit Rehabilitationsträger
- 150 Euro pro Tag für Kinder und Jugendliche von 13 bis 20 Jahren
- 100 Euro pro Tag für Kinder bis 12 Jahren
Wie ist das eigentlich mit diesen Mutter-/Vater-Kind-Kuren?
Grundsätzlich können Mütter und Väter alle vier Jahre eine solche Kur beantragen. Die Bewilligung prüft die gesetzliche Kranken-/Rentenversicherung. Es muss eine von einem Arzt bestätigte Kurbedürftigkeit vorliegen. Wird die Kur bewilligt, darf man das Kind / die Kinder mitnehmen, wenn es zuhause keine andere Betreuungsmöglichkeit gibt. In der Kur werden Kinder betreut und teilweise sogar unterrichtet.
Die Kur dauert in der Regel drei Wochen und soll in erster Linie dabei helfen, sich selbst zu helfen. Es werden den Müttern oder Vätern Methodiken aufgezeigt, den Alltag stressfreier und gesünder zu meistern. In der Kur unterstützen hierbei Ärzte, Psychologen, Physiotherapeuten, Pädagogen, Erzieher und Ernährungsberater.