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Wirtschaftlichkeitsgebot nach SGB V für gesetzliche Krankenkassen

Gesetzliche Krankenkassen sind - anders als die Private Krankenversicherung - an das Wirtschaftlichkeitsgebot gebunden. Das bedeutet, sie dürfen nicht alles übernehmen, was medizinisch möglich ist. Der Gesetzgeber legt den Leistungskatalog der GKV fest.

Das Wichtigste in Kürze zum Wirtschaftlichkeitsgebot der GKV

  • Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist in Deutschland ein zentraler Bestandteil des Gesundheitssystems.
  • Ihre Aufgabe ist es, eine medizinische Versorgung für die Bevölkerung sicherzustellen.
  • Ihr grundlegendes Prinzip: Die Organisation und Finanzierung der GKV nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot.

Definition nach Sgb V

Das Wirtschaftlichkeitsgebot ist im Sozialgesetzbuch (SGB), insbesondere im § 12 SGB V verankert. Es besagt, dass die Leistungen der GKV wirtschaftlich, ausreichend und zweckmäßig sein müssen. Dies bedeutet, dass medizinische Leistungen nicht nur wirksam, sondern auch effizient und kostengünstig sein sollen.

Die Gesetzlichen Krankenkassen sind verpflichtet, nur solche Leistungen zu erbringen, die sich im Hinblick auf ihre Kosten-Nutzen-Relation rechtfertigen lassen.

In Zeiten steigender Gesundheitsausgaben und einer alternden Bevölkerung wird es für die gesetzliche Krankenversicherung immer wichtiger, wirtschaftlich zu handeln. Sie ist in der Pflicht, nicht nur die Beiträge der Versicherten stabil zu halten, sondern muss auch die nachhaltige Finanzierung des Gesundheitssystems im Auge behalten.

Die Auswirkungen des gesetzlich festgelegten Rahmens

Das Wirtschaftlichkeitsgebot hat weitreichende Konsequenzen für die medizinische Versorgung in Deutschland. Es beeinflusst die Entscheidungen der Ärzte, die Auswahl der Behandlungsmethoden und die Erstattung von Kosten durch die GKV.

Ärzte sind beispielsweise gehalten, wirtschaftliche Behandlungsmethoden zu bevorzugen, was dazu führen kann, dass bestimmte teure Therapien nicht oder nur eingeschränkt angeboten werden.

Diese Restriktionen führen zu einem Spannungsfeld: Einerseits sollen die Kosten im Rahmen gehalten werden, andererseits besteht der Anspruch auf eine umfassende medizinische Versorgung. Dies stellt sowohl Patienten als auch Ärzte vor einige Herausforderungen.

Was ist die Regelversorgung?

Um die Wirtschaftlichkeit von Behandlungen zu beurteilen, werden regelmäßig Kosten-Nutzen-Analysen durchgeführt. Diese Analysen helfen dabei, den Wert von neuen Therapien und Technologien zu bewerten und deren Aufnahme in die Regelversorgung zu entscheiden. Die Entscheidung, ob eine neue Behandlung von der GKV erstattet wird, hängt stark von deren wirtschaftlichem Nutzen ab. Dies kann dazu führen, dass innovative, aber teure Therapien oft nur eingeschränkt verfügbar sind.

Das Wirtschaftlichkeitsgebot kann zu einer Verknappung von Ressourcen führen, die insbesondere in der Versorgung von chronisch kranken oder schwer erkrankten Patienten spürbar wird. Diese Patienten benötigen häufig umfangreiche und teure Behandlungen, die im Rahmen des Wirtschaftlichkeitsgebots nicht immer finanziert werden.

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die potenzielle Unterversorgung in ländlichen Gebieten, wo wirtschaftliche Faktoren dazu führen können, dass weniger Ärzte praktizieren. Hier ist die Gefahr groß, dass Patienten nicht oder nur unter größeren Schwierigkeiten die notwendige Versorgung erhalten, weil sich die medizinischen Angebote nicht "rentieren".

Mann mit Smartphone auf Rennrad

Wirtschaftlichkeitsgebot?


Kein Thema für die PKV!

Das Wirtschaftlichkeitsgebot spielt in der privaten Krankenversicherung (PKV) keine Rolle, weil die PKV auf dem Prinzip der Risikobewertung und individuellen Beitragsgestaltung basiert.

Private Versicherungsunternehmen unterliegen nicht denselben wirtschaftlichen Zwängen wie die GKV. Daher haben PKV-Versicherte eine größere Auswahl an Behandlungen, ohne dass die Wirtschaftlichkeit der Leistung im Vordergrund steht.

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