
Als Selbstständiger zurück
in die GKV?
Viele Selbstständige glauben, dass Sie irgendwann in die GKV zurück müssen, weil Ihnen sonst im Alter Nachteile drohen. Warum das nicht stimmt, erklären wir hier.
Das Wichtigste in Kürze zum Thema als Selbstständiger zurück in die GKV
- Viele Selbstständige glauben, dass der Verbleib in der PKV im Alter Nachteile mit sich bringt.
- Auch in der PKV gehören Mechanismen zur Stabilisierung der Beiträge heute zum Standard.
- Moderne Tarife bieten zahlreiche Möglichkeiten die Beiträge im Alter zu senken.
Als Selbstständiger zurück in die GKV geht nicht?
Tatsächlich können Sie auch als (ehemals) Selbstständiger zurück in die GKV wechseln, wenn Sie das möchten. Dazu müssen Sie nur eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen und sich innerhalb einer Frist bei einer Krankenkasse Ihrer Wahl versichern lassen.
Ab dem 55. Lebensjahr ist ein solcher Wechsel nicht mehr möglich, da der Gesetzgeber ausschließen möchte, dass jemand in jungen Jahren die kostengünstige Privatversicherung für sich in Anspruch nimmt um im Alter in die Solidarität der Sozialversicherung zu wechseln.
Die eigentliche Frage ist, warum Sie Ihre Altersrückstellungen und die hochwertigen Leistungen Ihrer privaten Krankenversicherung nicht auch kurz vor Ihrem Ruhestand weiter nutzen möchten bzw. welchen Grund es geben könnte, diese in der Rente aufzugeben?
Mythos: Im Alter unbezahlbar
- Die Beitragssteigerungen der privaten Krankenversicherung werden im Alter durch Ihre angesparten Rücklagen (Altersrückstellungen) abgemildert.
- In den letzten Jahren sind die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung stärker gestiegen als die der PKV.
- Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung sind auch im Ruhestand komplett einkommensunabhängig, während zur Berechnung Ihres GKV-Beitrages auch Einkommen aus Vermietungen oder Renditen aus Finanzanlagen herangezogen werden.
Leistungskürzung - die versteckte Beitragserhöhung
Um die finanzielle Stabilität des GKV-Systems bei steigenden Kosten, dem demografischen Wandel und höheren Gesundheitsausgaben zu gewährleisten, muss der Gesetzgeber die festgelegten Leistungen anpassen. Das bedeutet bei gleichem Beitrag jedoch weniger Leistung.