
Private Krankenversicherung und Schwangerschaft
Welche Vorteile bietet die PKV für Sie während und nach der Schwangeschatt? Was Sie beachten sollten und welche Leistungen Sie in Anspruch nehmen können, erklären wir Ihnen in diesem Artikel.
Private Krankenversicherung und Schwangerschaft – Das Wichtigste in Kürze
- Der Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) während der Schwangerschaft ist möglich.
- Sind während der Schwangerschaft bereits Komplikationen aufgetreten, muss dies bei der Antragsstellung angegeben werden.
- Die PKV bietet oft erweiterte Leistungen für Schwangere im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
- Sie können Ihr neugeborenes Kind in der PKV nachversichern.
Muss eine Schwangerschaft beim PKV-Antrag angegeben werden?
Nein, lediglich eine Komplikation in der Schwangerschaft muss beim Antrag auf eine private Krankenversicherung unbedingt angegeben werden – die Schwangerschaft selbst ist jedoch keine Krankheit. Im Rahmen der Gesundheitsprüfung werden umfassende Fragen zur aktuellen gesundheitlichen Situation gestellt, und es ist erforderlich, diese wahrheitsgemäß zu beantworten.
Das Verschweigen einer Schwangerschaftskomplikation kann Folgen haben: Wenn die Versicherung nachträglich von der Schwangerschaftskomplikation erfährt, besteht die Möglichkeit, dass sie die Kostenübernahme für schwangerschaftsbedingte Leistungen verweigert oder sogar den Versicherungsvertrag auflöst. Um den Versicherungsschutz für Mutter und Kind zu sichern, ist es daher wichtig, von Anfang an alle relevanten Informationen offen zu legen.
Welche Leistungen bietet die Private Krankenversicherung für Schwangere im Vergleich zur GKV?
Die Private Krankenversicherung bietet in der Regel ein breites Spektrum an Leistungen, die speziell auf die Bedürfnisse von Schwangeren zugeschnitten sind. Diese umfassen sowohl die regulären Vorsorgeuntersuchungen als auch zusätzliche Leistungen, die über den Standard der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen. Die PKV bietet Schwangeren also deutlich mehr Flexibilität und Zugang zu erweiterten Leistungen, die über das hinausgehen, was die GKV in der Regel abdeckt.
Gesetzliche Krankenversicherung | Private Krankenversicherung | |
---|---|---|
Wahl des Krankenhauses | Nur Vertragspartner der GKV | Freie Krankenhauswahl, inkl. Privatkliniken |
Chefarztbehandlung | Nur als private Zusatzleistung bei der PKV vereinbar | Meist inklusive |
Einzelzimmer im Krankenhaus | Nur als private Zusatzleistung bei der PKV vereinbar | Oft inklusive |
Zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen | begrenzt | Mehrere Zusatzuntersuchungen möglich |
Alternative Behandlungsmethoden | Selten oder gar nicht abgedeckt | Inklusive in den meisten Tarifen |
Gesetzliche Krankenversicherung
Wahl des Krankenhauses
Nur Vertragspartner der GKV
Chefarztbehandlung
Nur als private Zusatzleistung bei der PKV vereinbar
Einzelzimmer im Krankenhaus
Nur als private Zusatzleistung bei der PKV vereinbar
Zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen
begrenzt
Alternative Behandlungsmethoden
Selten oder gar nicht abgedeckt
Private Krankenversicherung
Wahl des Krankenhauses
Freie Krankenhauswahl, inkl. Privatkliniken
Chefarztbehandlung
Meist inklusive
Einzelzimmer im Krankenhaus
Oft inklusive
Zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen
Mehrere Zusatzuntersuchungen möglich
Alternative Behandlungsmethoden
Inklusive in den meisten Tarifen
Welche Untersuchungen in der Schwangerschaft sind nicht durch die PKV abgedeckt?
Obwohl die PKV in vielen Bereichen einen umfangreichen Schutz bietet, gibt es auch hier Untersuchungen, die eventuell nicht im Leistungsumfang enthalten sind. Dazu zählen insbesondere nicht medizinisch notwendige Wunschleistungen, wie zum Beispiel 4D-Ultraschalluntersuchungen, die in erster Linie dazu dienen, detailreiche Bilder des ungeborenen Kindes zu erstellen. Solche Leistungen werden je nach Tarif und Versicherer nicht immer übernommen.
Darüber hinaus kann es auch Einschränkungen bei bestimmten alternativen Heilmethoden geben, die nicht von allen Tarifen abgedeckt werden. Hier lohnt es sich, die genauen Bedingungen des eigenen Tarifs zu prüfen oder sich individuell beraten zu lassen, um zu klären, welche Leistungen in Ihrem spezifischen Fall übernommen werden.
Welche Vorteile bietet die private Krankenversicherung während und nach der Schwangerschaft?
Die Private Krankenversicherung bietet Schwangeren zahlreiche Vorteile, sowohl während der Schwangerschaft als auch in der Zeit danach. Diese Vorteile zeigen sich in der individuellen Betreuung, dem Zugang zu hochwertigen medizinischen Leistungen und der Flexibilität bei der Wahl von Ärzten und Krankenhäusern.
Vorteile während der Schwangerschaft:
- Umfangreiche Vorsorgeuntersuchungen
- Zugang zu Privatkliniken und speziellen Entbindungsstationen
- Flexible Wahl des Arztes und der Hebamme
- Kostenübernahme für zusätzliche Leistungen wie Akupunktur
Vorteile nach der Schwangerschaft:
- Umfassende Nachsorgeuntersuchungen
- Freie Arzt- und Krankenhauswahl für das Neugeborene
- Möglichkeit, das Kind in der PKV nachzuversichern
- Anpassung des Versicherungsschutzes für Mutter und Kind nach individuellen Bedürfnissen
Private Krankenversicherung während Mutterschutz und Elternzeit
Auch während des Mutterschutzes und der Elternzeit bleibt der Versicherungsschutz in der PKV bestehen. Es kann jedoch sinnvoll sein, den Tarif für diese Zeit anzupassen, um den Versicherungsschutz optimal auf die veränderten Bedürfnisse abzustimmen. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Artikel Private Krankenversicherung in der Elternzeit.
Das neugeborene Kind privat krankenversichern?
Nach der Geburt stellt sich die Frage, ob das neugeborene Kind ebenfalls in der PKV versichert werden sollkann. Die PKV ermöglicht es, den Versicherungsschutz nahtlos und im Leistungsumfang des versicherten Elternteils fortzusetzen und so das Kind von Anfang an optimal abzusichern. Detaillierte Informationen finden Sie in unserem Artikel Private Krankenversicherung für Kinder.
Muss ich meine Schwangerschaft meiner privaten Krankenversicherung melden?
Nein, Ihre Schwangerschaft müssen Sie nicht melden. Dennoch kann es vorteilhaft sein, damit alle erforderlichen Leistungen rechtzeitig organisiert werden können und Sie und Ihr Kind optimal versorgt sind.
Welche Zusatzversicherungen machen für Schwangere Sinn?
Zusätzlich zur privaten Krankenversicherung können spezielle Zusatzversicherungen sinnvoll sein, um den Versicherungsschutz weiter zu optimieren. Eine Krankentagegeldversicherung etwa sichert den Verdienstausfall während Arbeitsunfähigkeitszeiten ab – also auch beider Schwangerschaft und nach der Geburt ab, während eine Pflegezusatzversicherung zusätzliche Sicherheit im Falle einer unerwarteten Pflegebedürftigkeit bietet. Auch eine Zahnzusatzversicherung kann während der Schwangerschaft nützlich sein, um eventuelle zahnmedizinische Behandlungen abzudecken, die in dieser Zeit erforderlich werden könnten. Bei Zusatzversicherungen werden, anders als bei der privaten Krankenversicherung, Gesundheitsfragen gestellt und eine aktuelle Schwangerschaft mit diesbzüglichen Leistungen ausgeschlossen. Daher lohnt ein frühzeitiger Abschluss dieser wertvollen Zusatzversicherungen.
Die Entscheidung für eine Zusatzversicherung hängt von Ihren individuellen Bedürfnissen und Ihrem bestehenden Versicherungsschutz ab. Eine umfassende Beratung hilft dabei, den optimalen Schutz für Ihre persönliche Situation zu finden.