Private Krankenversicherung in der Elternzeit
Worauf Sie während Ihrer Elternzeit achten sollten - Beiträge und Besonderheiten.
Private Krankenversicherung in der Elternzeit - Das Wichtigste in Kürze
Die Elternzeit ist eine wichtige Phase im Leben von Eltern, in der sie sich voll und ganz ihrem Kind widmen möchten. Gleichzeitig stellen sich viele Fragen zur Krankenversicherung. Wir geben Ihnen umfassende Informationen zur privaten Krankenversicherung (PKV) in der Elternzeit.
- In der privaten Krankenvollversicherung (PKV) hat jedes Kind einen eigenen Tarif, der in der Regel im Versicherungsvertrag eines privat versicherten Elternteils integriert ist.
- Neugeborene können Sie ohne Gesundheitsprüfung direkt privat versichern. Der Versicherer des privat versicherten Elternteils ist verpflichtet, das Kind aufzunehmen, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.
- Wenn beide Elternteile gesetzlich krankenversichert sind, wird das Kind automatisch in die Familienversicherung aufgenommen. Möchten Sie jedoch eine umfassendere Absicherung, können Sie Ihr Kind zusätzlich privat versichern, zum Beispiel durch eine Zahnzusatzversicherung.
Kosten: Wie hoch sind die Beiträge zur privaten Krankenversicherung während der Elternzeit?
Viele Eltern schätzen die Möglichkeit, ihre Kinder im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung kostenfrei mitzuversichern. Doch oft reichen die Leistungen der GKV nicht aus, um den Ansprüchen vieler Eltern gerecht zu werden. Private Krankenversicherungen für Kinder bieten hier eine attraktive Alternative, denn sie zeichnen sich durch oft günstige Beiträge und umfangreicheren Schutz aus.
Während der Elternzeit bleiben die Beiträge zur privaten Familienversicherung konstant, allerdings entfällt der Arbeitgeberzuschuss, da kein Gehalt gezahlt wird. Wenn Sie Ihre Kinder privat versichern, verbessern Sie deren medizinische Grundversorgung erheblich, zum Beispiel durch den Status als Privatpatient im Krankenhaus oder durch umfassende Zahnleistungen. Daher stellt sich die Frage: Welche Kosten entstehen durch den privaten Versicherungsschutz?
Zunächst die gute Nachricht: Die private Krankenvollversicherung für Ihr Kind ist weitaus günstiger, als Sie vielleicht erwarten. Die Beiträge für Kinder und Jugendliche sind deutlich niedriger als die für Erwachsene. Dank des guten Preis-Leistungs-Verhältnisses ist eine private Krankenversicherung für Kinder oft eine sehr sinnvolle Investition in deren Gesundheit.
Die Beiträge für Kinder in der privaten Krankenversicherung sind geringer als die für Erwachsene. Das liegt an mehreren Faktoren:
- Keine Alterungsrückstellungen: Für Kinder und Jugendliche bildet der Versicherer noch keine Rückstellungen für mit dem Alter typischerweise steigende Gesundheitsleistungen. Diese Rückstellungen dienen dazu, die Beiträge stabil zu halten, was bei Kindern nicht nötig ist.
- Guter Gesundheitszustand: Kinder haben in der Regel einen sehr guten Gesundheitszustand und selten chronische Erkrankungen, was das Risiko für den Versicherer senkt und zu niedrigeren Beiträgen führt.
- Eventuelle Arbeitgeberzuschüsse: In einigen Fällen können Arbeitgeberzuschüsse zur Krankenversicherung der Eltern auch auf die Beiträge der Kinder angerechnet werden, was die Kosten weiter senkt.
- Kein Beitrag zur Pflegepflichtversicherung: Kinder sind beitragsfrei in der privaten Pflegepflichtversicherung versichert, was zusätzlich zur Kostensenkung beiträgt.
Tipp: Arbeitgeberzuschuss des Ehepartners nutzen
Ein privatversicherter Ehepartner kann unter bestimmten Bedingungen einen Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung (PKV) erhalten. Der Arbeitgeberzuschuss ist eine finanzielle Unterstützung, die der Arbeitgeber seines Ehepartners leistet, wenn dieser privat krankenversichert ist.
Voraussetzungen für den Arbeitgeberzuschuss
- Einkommensgrenze: Der privatversicherte Ehepartner darf nicht selbst versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sein. Das ist der Fall, wenn sein regelmäßiges Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) liegt.
- Höhe des Zuschusses: Der Arbeitgeber des angestellten Ehepartners kann bis zu 50 % der Krankenversicherungsbeiträge übernehmen, jedoch maximal bis zu dem Betrag, den er für die gesetzliche Krankenversicherung zahlen müsste.
- Individuelle Berechnung: Der genaue Zuschussbetrag hängt vom Einkommen und den individuellen PKV-Beiträgen des Ehepartners ab.
Nutzung des Arbeitgeberzuschusses
- Direkte Unterstützung: Der Zuschuss wird direkt an den versicherten Ehepartner gezahlt oder mit dem Gehalt verrechnet, um die Krankenversicherungsbeiträge zu senken.
- Familienentlastung: Durch den Zuschuss des Arbeitgebers kann die finanzielle Belastung für die gesamte Familie reduziert werden, da ein Teil der privaten Krankenversicherungskosten übernommen wird.
- Antragstellung: In der Regel muss der Zuschuss beantragt werden, indem dem Arbeitgeber entsprechende Nachweise über die Höhe der PKV-Beiträge und den Versicherungsstatus vorgelegt werden.
Es ist wichtig, die individuellen Voraussetzungen und Möglichkeiten zu prüfen, um den maximal möglichen Zuschuss in Anspruch nehmen zu können. Der Arbeitgeberzuschuss ist eine wertvolle Unterstützung, die die Kosten der privaten Krankenversicherung deutlich reduzieren kann.
Gibt es eine Beitragsbefreiung während der Elternzeit?
In der privaten Krankenversicherung (PKV) gibt es leider keine generelle Beitragsbefreiung während der Elternzeit. Das bedeutet, dass die Beiträge in voller Höhe weitergezahlt werden müssen, auch wenn Sie während dieser Zeit kein Einkommen erzielen. Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung, wo oft eine beitragsfreie Mitversicherung in der Familienversicherung möglich ist, gelten in der PKV die vertraglich vereinbarten Beiträge auch während der Elternzeit. Dies ist ein wichtiger Punkt, den Sie bei der finanziellen Planung Ihrer Elternzeit berücksichtigen sollten. Doch manche modernen Tarife sehen bereits eine Erstattung von Beiträgen für die Elterngeld berechtigte Person vor, andere versichern das Neugeborene eine Weile beitragsfrei.
Gibt es Zuschüsse zur privaten Krankenversicherung während der Elternzeit?
Ja, es gibt die Möglichkeit, den Arbeitgeberzuschuss des Ehepartners in Anspruch zu nehmen. Wenn Ihr Ehepartner privat krankenversichert ist und einen Arbeitgeberzuschuss erhält, welcher noch nicht ausgeschöpft ist, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen davon profitieren.
Die Voraussetzung hierfür ist, dass Sie nicht über die Familienversicherung des Ehepartners mitversichert sind. In diesem Fall kann der Arbeitgeberzuschuss des Ehepartners bis zur Hälfte Ihres PKV-Beitrags betragen und somit eine deutliche finanzielle Entlastung darstellen. Dies kann insbesondere während der Elternzeit hilfreich sein, wenn das eigene Einkommen wegfällt oder reduziert ist.
Teilzeitarbeit während der Elternzeit: Was gilt für die private Krankenversicherung?
Privatversicherte, die während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten und dabei unter die Versicherungspflichtgrenze fallen, werden automatisch in der GKV versicherungspflichtig. Es besteht jedoch die Möglichkeit, sich von dieser Pflicht befreien zu lassen. Diese Befreiung kann beantragt werden, wenn der Versicherte im Durchschnitt maximal 32 Wochenstunden arbeitet (für Geburten vor dem 1. September 2021: 30 Wochenstunden), sich in einer Berufsausbildung befindet oder in der Tagespflege bis zu fünf Kinder betreut. Die Befreiung gilt ausschließlich für die Dauer der Elternzeit und bleibt auch dann bestehen, wenn der Arbeitgebende während dieser Zeit gewechselt wird.
Private Krankenversicherung für Beamte in Elternzeit
Für Beamte in Elternzeit gibt es einige Besonderheiten, die beachtet werden sollten. Als Beamter haben Sie in der Regel Anspruch auf Beihilfe, die einen großen Teil Ihrer Krankheitskosten abdeckt. In der Elternzeit ist der Beihilfeanspruch erhöht, da das Kind berücksichtigt wird.
Da die Beihilfe einen festen Prozentsatz Ihrer Krankheitskosten übernimmt, sind die Beiträge zur PKV in der Regel niedriger als für Angestellte. Während der Elternzeit bleibt dieser Prozentsatz unverändert, sodass Sie weiterhin von den günstigen Beiträgen profitieren können. Dennoch sollten Sie sich vorab über die genaue Höhe der verbleibenden Kosten informieren, um während der Elternzeit finanziell abgesichert zu sein.
PKV Beiträge bei Teilzeit nach der Elternzeit
Wenn Sie nach der Elternzeit in Teilzeit arbeiten, bleiben die Beiträge zur privaten Krankenversicherung grundsätzlich gleich. Durch die Reduzierung der Arbeitszeit auf Teilzeit kann das Einkommen eines Angestellten unter die sogenannte Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) fallen. Die JAEG ist der Betrag, bis zu dem ein Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert ist. Wenn das Einkommen unter diese Grenze sinkt, tritt automatisch eine Versicherungspflicht in der GKV ein. Dies bedeutet, dass der Angestellte nicht mehr in der privaten Krankenversicherung verbleiben kann, sondern wieder in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln muss, wodurch die PKV endet.
Private Krankenversicherung im Mutterschutz
Während des Mutterschutzes bleiben Sie weiterhin in Ihrer privaten Krankenversicherung versichert, und die Beiträge müssen auch in dieser Zeit in voller Höhe gezahlt werden. Im Mutterschutz erhalten angestellte Frauen in der Regel Mutterschaftsgeld. Diese Zahlungen können dazu verwendet werden, die PKV-Beiträge zu finanzieren.
Der Mutterschutz beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet acht Wochen nach der Geburt. Während dieser Zeit wird Ihr Gehalt durch das Mutterschaftsgeld und den Zuschuss des Arbeitgebers ersetzt, sodass Sie finanziell abgesichert sind und die Beiträge zur PKV wie gewohnt zahlen können. Wenn Sie selbstständig oder freiberuflich tätig sind, sollten Sie prüfen, wie Sie die Zahlung der Beiträge in dieser Zeit sicherstellen können.
Kinder privat oder gesetzlich krankenversichern?
Ob Ihr Kind privat oder gesetzlich krankenversichert ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab:
- Beide Elternteile privat versichert: Wenn beide Elternteile in der PKV versichert sind, kann das Kind problemlos ebenfalls privat versichert werden. Es wird dann ein eigener Vertrag für das Kind abgeschlossen, der individuell an dessen Bedürfnisse angepasst werden kann.
- Ein Elternteil privat, der andere gesetzlich versichert: In diesem Fall ist entscheidend, welches Elternteil das höhere Einkommen hat. Liegt das Einkommen des privat versicherten Elternteils über der Jahresarbeitsentgeltgrenze, kann das Kind privat versichert werden. Andernfalls wird das Kind in der Regel in der gesetzlichen Familienversicherung des gesetzlich versicherten Elternteils mitversichert.
Es lohnt sich, beide Optionen sorgfältig zu prüfen. Eine private Krankenversicherung bietet oft umfassendere Leistungen, wie z. B. eine bevorzugte Behandlung im Krankenhaus, bessere Zahnleistungen und flexiblere Arztwahl. Andererseits kann die gesetzliche Familienversicherung kostenfrei sein, was insbesondere in den ersten Lebensjahren des Kindes eine finanzielle Entlastung darstellt.
Wir helfen Ihnen gern, die für Sie optimale Entscheidung zu treffen.