Private Krankenversicherung für Studenten
PKV ist nur etwas für Besserverdiener? Das stimmt nicht. Schon als Student können Sie sich privat krankenversichern. Wir erklären wie das funktioniert.
Das Wichtigste in Kürze zur PKV für Studenten
- In der gesetzlichen Krankenversicherung sind Sie, solange Sie noch kein eigenes Einkommen haben, familienversichert. Weitere Voraussetzungen sind, dass Sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und sich in einer Ausbildung bzw. in einem Studium befinden.
- Die Familienversicherung endet in der Regel mit dem 25. Geburtstag. Ab diesem Zeitpunkt müssen Sie selbst für Ihren Krankenversicherungsschutz sorgen. Dafür haben Sie verschiedene Möglichkeiten, wie beispielsweise den Abschluss einer studentischen oder den Wechsel in die freiwillige Krankenversicherung der GKV.
- Eine Ausnahme gilt für Studenten, die das 25. bereits vollendet aber das 30. Lebensjahr noch nicht erreicht haben. Wenn sie aufgrund einer längeren Ausbildung oder einer Behinderung noch nicht auf eigene Kosten versichert sein können, bleiben Sie weiterhin familienversichert. Ab dem 30. Lebensjahr endet dann allerdings auch die Verlängerung.
Kann ich mich als Student privat krankenversichern?
Als Student können Sie sich von der Pflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung befreien lassen und eine private Krankenversicherung abschließen.
Sie müssen dies aber in den ersten drei Monaten nach der Einschreibung an der Hochschule (das ist der entscheidende Stichtag) oder innerhalb von drei Monaten nach dem Ende der Familienversicherung (25. Geburtstag) tun. Die Befreiung gilt nur, wenn Sie nachweisen, dass sie anderswo krankenversichert sind.
Wie sind Studenten krankenversichert?
In der gesetzlichen Krankenversicherung sind Sie, solange Sie noch kein eigenes Einkommen haben, familienversichert. Weitere Voraussetzungen sind, dass Sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und sich in einer Ausbildung bzw. in einem Studium befinden.
Eine Ausnahme gilt für Studenten, die das 25. bereits vollendet aber das 30. Lebensjahr noch nicht erreicht haben. Wenn sie aufgrund einer längeren Ausbildung oder einer Behinderung noch nicht auf eigene Kosten versichert sein können, bleiben Sie weiterhin familienversichert. Ab dem 30. Lebensjahr endet dann allerdings auch die Verlängerung.
Befreiung von der Versicherungspflicht
Die Familienversicherung endet in der Regel mit dem 25. Geburtstag. Ab diesem Zeitpunkt müssen Sie selbst für Ihren Krankenversicherungsschutz sorgen. Dafür haben Sie verschiedene Möglichkeiten, wie beispielsweise den Abschluss einer studentischen oder den Wechsel in die freiwillige Krankenversicherung der GKV.
BAfög-Zuschuss für die PKV
Studierende, die BAföG beziehen, können einen Zuschuss zu ihrer Kranken- und Pflegeversicherung beantragen.
Gesetzlich oder privat versichert als Student?
Die Vor- und Nachteile:
Gesetzliche Krankenversicherung | Private Krankenversicherung | |
---|---|---|
Beiträge | Beiträge sind einkommensabhängig, oft günstiger für Studenten | Beiträge unabhängig vom Einkommen, günstige Studententarife |
Leistungen | Standardleistungen, gesetzlich festgelegt | Individuell anpassbare Leistungen, je nach Tarif, umfangreichere Zusatzleistungen möglich |
Familienversicherung | Kostenlose Mitversicherung bei den Eltern bis zum 25. Lebensjahr, sofern kein eigenes Einkommen vorhanden | Keine Familienversicherung |
Flexibilität | Wechsel von GKV in PKV nach Ablauf der Frist nicht mehr möglich | Wechsel zu GKV unter bestimmten Umständen möglich |
Kostenerstattung | Abrechnung über die Krankenkasse | Abrechnung zwischen Arzt und Patient direkt, dann Kostenerstattung von der Versicherung |
Zugang zu Ärzten | Beschränkt auf die Ärzte mit Kassenzulassung | Schnellere Termine und bessere Behandlungsmöglichkeiten als Privatpatient |
Gesetzliche Krankenversicherung
Beiträge
Beiträge sind einkommensabhängig, oft günstiger für Studenten
Leistungen
Standardleistungen, gesetzlich festgelegt
Familienversicherung
Kostenlose Mitversicherung bei den Eltern bis zum 25. Lebensjahr, sofern kein eigenes Einkommen vorhanden
Flexibilität
Wechsel von GKV in PKV nach Ablauf der Frist nicht mehr möglich
Kostenerstattung
Abrechnung über die Krankenkasse
Zugang zu Ärzten
Beschränkt auf die Ärzte mit Kassenzulassung
Private Krankenversicherung
Beiträge
Beiträge unabhängig vom Einkommen, günstige Studententarife
Leistungen
Individuell anpassbare Leistungen, je nach Tarif, umfangreichere Zusatzleistungen möglich
Familienversicherung
Keine Familienversicherung
Flexibilität
Wechsel zu GKV unter bestimmten Umständen möglich
Kostenerstattung
Abrechnung zwischen Arzt und Patient direkt, dann Kostenerstattung von der Versicherung
Zugang zu Ärzten
Schnellere Termine und bessere Behandlungsmöglichkeiten als Privatpatient
Wann lohnt sich eine private Krankenversicherung für Studenten?
Die Familienversicherung endet
Wenn die Möglichkeit zur Familienversicherung endet, müssen Sie sich um einen eigenständigen Versicherungschutz kümmern.
Dies geschieht entweder über den Abschluss einer studentischen Krankenversicherung, der freiwilligen Versicherung in der GKV oder - falls Sie Medizin studieren - bietet unser Studententarif die Möglichkeit, sich bis zum 39. Lebensjahr im Ausbildungstarif zu versichern.
Diese Variante gilt bis zum Ende der Facharztausbildung.
Kein Anspruch mehr auf eine studentische Krankenversicherung
Die studentische Krankenversicherung endet spätestens zum Ablauf des Semesters in dem man exmatrikuliert wird oder wenn man das 30. Lebensjahr vollendet.
Es gibt Ausnahmen, die einen Anspruch bis zur Vollendung des 36. Lebensjahres begründen, etwa bei Studienunterbrechung aus familiären Gründen oder ähnlichem.
Grundsätzlich besteht jedoch kein Anspruch, wenn der Student:
- an einer privaten Hochschule studiert,
- ein duales oder berufsbegleitendes Studium wählt,
- eine wöchentliche Arbeitszeit von über 20 Stunden hat (während des Semesters),
- als Minijobber oder Selbstständiger tätig ist.
In diesen Fällen gilt der Student als freiwillig gesetzlich versichert und zahlt dementsprechend einkommensabhängige Beiträge.
PKV auch nach dem Studium geplant
Falls schon während des Studiums klar ist, dass nach dessen Abschluss die Kriterien für den Wechsel durch ein hohes Einstiegsgehalt oder eine Selbstständigkeit erfüllt sind, ist der Abschluss einer privaten Krankenversicherung für Studenten in jedem Fall sinnvoll.
Denn die Höhe des Beitrags richtet sich, unter anderem, nach dem Gesundheitszustand zu Versicherungsbeginn.
Veränderungen während oder nach dem Studium sind dann unerheblich und führen nicht zu einem höheren Versicherungsbeitrag.
Was passiert mit der PKV nach Ende des Studiums?
In Deutschland gilt die Pflicht zur Krankenversicherung. Das bedeutet, auch nach dem Studium muss man sich entweder freiwillig oder privat krankenversichern.
Bei einer Anstellung entfällt allerdings die Wahlmöglichkeit. Für angestellte Arbeitnehmer gilt die Versicherungspflichtgrenze und erst wenn das reguläre Einkommen diese Grenze übersteigt, kann man sich wieder privat versichern.
Gibt es Besonderheiten für Promotionsstudierende?
Die Versicherung von Promotionsstudierenden oder Doktoranden richtet sich danach, ob sie während der Dissertation angestellt sind oder über ein Stipendium verfügen.
Bei jeder Form der Anstellung sind Promotionsstudierende versicherungspflichtig und müssen sich gesetzlich krankenversichern. Ohne feste Anstellung oder bei einem Stipendium, kann der Doktorand wählen, ob er freiwillig krankenversichert sein möchte oder eine private Krankenversicherung abschließt.
Eine Besonderheit bei der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung ist, dass das Stipendium als Einkommen gilt und er nicht mehr in einem günstigen Studententarif versichert sein kann.
Während des Studiums von der PKV zurück in eine gesetzliche Krankenversicherung wechseln - geht das?
Die Versicherungspflicht beginnt, sobald man eingeschrieben ist. Ein späterer Wechsel von der GKV in die PKV oder umgekehrt ist nicht erlaubt. Ausnahme: Wer zwischen Bachelor und Master mehr als ein Semester lang aussetzt und sich nicht mehr einschreibt, kann sich wieder neu entscheiden.
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