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Private Krankenversicherung für Ehepartner

Die private Krankenversicherung (PKV) bietet Ehepartnern die Möglichkeit, sich individuell und optimal abzusichern. In diesem Artikel geben wir Ihnen die wichtigsten Tipps und Details rund um die private Krankenversicherung für Ehepartner.

Das Wichtigste in Kürze zur privaten Krankenversicherung für Ehepartner 

  • Individueller Versicherungsvertrag: Jeder Ehepartner benötigt einen eigenen Vertrag in der PKV.

  • Ehegattennachversicherung: Nach der Eheschließung kann der Ehepartner ohne erneute Gesundheitsprüfung versichert werden. 

  • Arbeitgeberzuschuss: Unter bestimmten Voraussetzungen erhält auch der Ehepartner einen Teil des Arbeitgeberzuschuss. 

Kann ich meinen Ehepartner in meiner privaten Krankenversicherung mitversichern?

In der privaten Krankenversicherung kann Ihr Ehepartner nicht einfach in Ihren bestehenden Vertrag aufgenommen werden. Jeder Versicherte in der PKV benötigt einen eigenen Vertrag für den ein individueller Beitrag fällig wird. 

Der Vorteil eines eigenen Vertrages liegt in der Flexibilität: Jeder Ehepartner kann den Versicherungsschutz wählen, der für ihn am besten passt. Das bedeutet, dass Sie beispielsweise unterschiedliche Tarife für stationäre und ambulante Behandlungen, Zahnersatz oder spezielle Heilmittel wählen können. So ist gewährleistet, dass jeder von Ihnen optimal nach seinen Bedürfnissen abgesichert ist. 

Wer gilt als Ehepartner?

In der privaten Krankenversicherung (PKV) gilt als Ehepartner die Person, mit der Sie eine rechtlich anerkannte Ehe eingegangen sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine gleich- oder verschiedengeschlechtliche Ehe handelt, solange diese rechtsgültig ist.  

Lebenspartner aus einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, die nach deutschem Recht geschlossen wurde, gelten ebenfalls als Ehepartner. Wichtig ist, dass der Nachweis über den Familienstand – beispielsweise durch eine Heiratsurkunde oder eine Bescheinigung der Lebenspartnerschaft – erbracht wird.  

Bitte beachten Sie: Lebensgefährten ohne eingetragene Lebenspartnerschaft oder Ehe werden nicht automatisch als Ehepartner anerkannt. 

Was ist die Ehegattennachversicherung?

Die Ehegattennachversicherung ermöglicht es, Ihren Ehepartner ohne eigenes Einkommen bzw. geringfügig beschäftigt, nach der Eheschließung oder einem vergleichbaren Ereignis unkompliziert in die PKV aufzunehmen. Jedoch darf der Versicherungsumfang maximal dem des Ehegatten entsprechen und es ist eine Gesundheitsprüfung erforderlich. Diese Regelung ist besonders vorteilhaft, da sie den Eintritt in die private Krankenversicherung erleichtert und sicherstellt, dass der Versicherungsschutz meist schnell und reibungslos bereitgestellt wird. 

Die Ehegattennachversicherung kann in der Regel innerhalb von zwei Monaten nach der Eheschließung beantragt werden. Wenn Ihr Ehepartner bisher gesetzlich versichert war und nun in die PKV wechseln möchte, ist dies eine attraktive Möglichkeit, in die PKV zu wechseln. 

Welche Vorteile bietet die Ehegattennachversicherung?

Die Ehegattennachversicherung bietet mehrere Vorteile, die sie zu einer beliebten Option für frisch verheiratete Paare machen: 

  • Einfacher Wechsel: Der Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wird durch die Nachversicherung erleichtert. 
  • Attraktive Konditionen: Der nachzuversichernde Ehegatte kann einen vergleichbaren Versicherungsschutz erhalten. 

Um die Ehegattennachversicherung in Anspruch nehmen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: 

  • Frist: Die Eheschließung darf nicht länger als zwei Monate zurückliegen. Innerhalb dieses Zeitraums sollte der Antrag auf Nachversicherung gestellt werden. 
  • Bisherige Versicherung: Ihr Ehepartner sollte bisher nicht privat versichert gewesen sein. 
  • Gesundheitszustand: Der Gesundheitszustand des Ehepartners wird bei der Nachversicherung neu geprüft. 

Die Kosten für die private Krankenversicherung eines Ehepartners hängen von mehreren Faktoren ab, die individuell berücksichtigt werden müssen: 

  • Alter des Ehepartners: Jüngere Versicherungsnehmer zahlen in der Regel geringere Beiträge, da das Risiko für gesundheitliche Probleme niedriger ist und zudem die sogenannte Alterungsrückstellung länger angespart wird. 
  • Gewählter Leistungsumfang: Die Kosten variieren je nach gewähltem Tarif. Umfassendere Leistungen wie höhere Zahnersatzleistungen oder bessere stationäre Versorgung erhöhen den Beitrag. 
  • Berufliche Situation: Für Beamte oder bestimmte Selbstständige gibt es oft spezielle Tarife, die an die besonderen beruflichen Anforderungen angepasst sind. 

Arbeitgeberzuschuss: Zahlt der Arbeitgeber auch einen Zuschuss für Ehepartner?

Ja, wenn Sie einen Zuschuss Ihres Arbeitsgebers erhalten und diesen mit Ihrem PKV-Vertrag nicht "aufbrauchen", kann er auch für den Vertrag des Ehepartners genutzt werden. Der Arbeitgeberzuschuss beträgt bis zu 50 % der Versicherungsbeiträge des Ehepartners, jedoch maximal den Höchstzuschuss, der auch für gesetzlich versicherte Arbeitnehmer gilt. 

Was gilt für eingetragene Lebenspartnerschaften?

Eingetragene Lebenspartnerschaften werden in der PKV den Ehen gleichgestellt. Das bedeutet, dass auch hier beide Partner einen eigenen Tarif benötigen. Die Vorteile der Ehegattennachversicherung sowie spezielle Tarife und Konditionen gelten auch für Lebenspartner in eingetragenen Partnerschaften. Die rechtliche Gleichstellung ermöglicht es Lebenspartnern, von den gleichen Vorteilen und Möglichkeiten wie verheiratete Paare zu profitieren

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Was gilt für verheiratete Beamte?

Für verheiratete Beamte gelten in der privaten Krankenversicherung besondere Regelungen. Beamte erhalten von ihrem Dienstherrn eine Beihilfe, die einen großen Teil ihrer Krankheitskosten abdeckt. Daher benötigen sie oft nur eine sogenannte Restkostenversicherung, die wesentlich günstiger ist als ein eigenständiger Versicherungsvertrag. 

Auch der Ehepartner eines Beamten kann unter bestimmten Voraussetzungen von der Beihilfe profitieren. Unter anderem beispielweise, weil der Versicherungsbeitrag für den Ehepartner deutlich geringer ausfällt.

Es ist jedoch wichtig, sich über die spezifischen Beihilferegelungen des jeweiligen Bundeslandes oder Dienstherrn zu informieren, um die optimale Absicherung zu gewährleisten.