
Private Krankenversicherung: Kostenerstattung für Brillen und Sehhilfen
Die private Krankenversicherung (PKV) bietet zahlreiche Vorteile gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), wenn es um die Erstattung von Sehhilfen geht. Welche das sind, erfahren Sie in diesem Artikel.
Private Krankenversicherung: Kostenerstattung für Brillen und Sehhilfen – Das Wichtigste in Kürze
Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen für Brillen nur in drei Fällen: ab 6,25 Dioptrien Kurz- oder Weitsichtigkeit, ab 4,25 Dioptrien Hornhautverkrümmung bzw. wenn nur noch eine maximale Sehkraft von unter 30% besteht. Die private Krankenversicherung (PKV) bietet zahlreiche Vorteile gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), wenn es um die Erstattung von Sehhilfen geht:
- Kostenübernahme für Brillen, Kontaktlinsen und Sehhilfen
- Zusatzversicherungen können den gewünschten Schutz bieten
- Medizinische Notwendigkeit ist oft entscheidend für die Erstattung
Kostenübernahme: Zahlt die private Krankenversicherung meine Brille oder Kontaktlinsen?
In welcher Höhe die PKV die Kosten für Brillen oder Kontaktlinsen übernimmt, hängt vom gewählten Tarif ab. Grundsätzlich bieten höherwertige Tarife umfangreichere Leistungen, die auch Brillen und Sehhilfen und manchmal sogar LASIK einschließen. Gesetzlich Versicherte haben die Möglichkeit, eine Zusatzversicherung abzuschließen, um eine umfassendere Abdeckung für Sehhilfen zu gewährleisten.
Wichtig ist:
- Der Tarif muss Leistungen für Sehhilfen beinhalten
- Eine medizinische Notwendigkeit muss vorliegen
Wann ist eine Brille medizinisch notwendig?
Eine Brille ist nicht nur ein Hilfsmittel für besseres Sehen, sondern kann in bestimmten Fällen als „medizinisch notwendig“ gelten – was gesetzlich Versicherte bei entsprechender Schwere dazu berechtigt, Zuschüsse oder Erstattungen zu erhalten.
Die PKV stuft eine Brille als medizinisch notwendig ein, wenn sie zum Ausgleichen einer festgestellten Sehschwäche erforderlich ist. Das bedeutet, dass eine Korrektur des Sehvermögens notwendig sein muss, um eine gute Lebensqualität und uneingeschränkte Teilnahme am Alltag sicherzustellen. Die gängigsten Fälle für eine medizinische Notwendigkeit sind:
- Kurzsichtigkeit (Myopie): Hier liegt eine Fehlsichtigkeit vor, die ohne Brille zu einer Beeinträchtigung führen würde.
- Weitsichtigkeit (Hyperopie): In einigen Fällen ist die Weitsichtigkeit so ausgeprägt, dass alltägliche Tätigkeiten ohne eine Brille nicht ohne weiteres möglich sind.
- Hornhautverkrümmung (Astigmatismus): Auch diese Art der Fehlsichtigkeit kann durch eine Brille korrigiert werden und gilt häufig als medizinisch notwendig.
- Alterssichtigkeit (Presbyopie): Bei ausgeprägter Alterssichtigkeit, die mit zunehmendem Alter auftritt, ist eine Sehhilfe ebenfalls oft medizinisch notwendig.
Zusätzlich können Brillen als medizinisch notwendig betrachtet werden, wenn sie zur Vermeidung oder Reduzierung von weiteren Gesundheitsrisiken beitragen. Dazu gehören etwa Kopfschmerzen, Schwindel oder Haltungsschäden, die durch ständige Überanstrengung der Augen entstehen können.
Welche Voraussetzungen müssen für die Kostenübernahme erfüllt sein?
Eine Brille ist ein wichtiges Hilfsmittel. Daher übernehmen private Krankenversicherungen in der Regel die Kosten, wenn die medizinische Notwendigkeit festgestellt wurde und der behandelnde Arzt eine Brille verordnet. Folgende Voraussetzungen sind meist erforderlich:
Augenärztlich verordnet
In vielen Fällen verlangt die PKV ein ärztliches Attest oder Gutachten, das die Notwendigkeit der Brille bestätigt. Uns genügt die Verordnung eines Augenarztes.
Mindesteinheitswert der Fehlsichtigkeit
Einige Versicherungen setzen eine Mindeststärke der Dioptrien voraus, um eine Brille als medizinisch notwendig einzustufen. Dies kann von Versicherung zu Versicherung variieren, liegt jedoch häufig bei einem bestimmten Dioptrienwert (z. B. ab 0,25 Dioptrien bei der INTER).
Korrekturbedarf für den Alltag
Liegt eine starke Beeinträchtigung der Alltagstauglichkeit vor, unterstützt dies den Nachweis der medizinischen Notwendigkeit. Hierzu zählen insbesondere die Fähigkeit zur Teilnahme am Straßenverkehr oder zur Verrichtung beruflicher Tätigkeiten.
Die INTER zahlt bei Sehhilfen bis zu bestimmten Höchstbeträgen innerhalb eines definierten Zeitraumes – danach erstatten wir erneut im gleichen Umfang für Sehhilfen, auch wenn keine andere Stärke benötigt wird.
Sonderfälle
Wann eine Brille bei speziellen Erkrankungen notwendig wird
In einigen Fällen kann eine Brille auch bei spezifischen Augenerkrankungen medizinisch notwendig sein. Dazu zählen z. B.
- Strabismus (Schielen): Bei Kindern wird eine Brille häufig eingesetzt, um Schielen oder eine Schwachsichtigkeit zu korrigieren.
- Grauer Star (Katarakt): Nach einer Operation am Grauen Star wird oft eine Sehhilfe notwendig.
- Grüner Star (Glaukom): Auch bei Glaukom kann eine spezielle Brille für verbesserte Sichtverhältnisse medizinisch notwendig sein.
Gibt es Alternativen zur Brille, die ebenfalls als medizinisch notwendig gelten?
Neben der Brille gibt es weitere Sehhilfen wie Kontaktlinsen, die in manchen Fällen medizinisch notwendig sind. Die INTER übernimmt auch hier die Kosten, wenn nachgewiesen wird, dass beispielsweise Kontaktlinsen die einzige praktikable Lösung darstellen oder eine Brille nicht getragen werden kann (z. B. bei bestimmten beruflichen Anforderungen oder Erkrankungen der Hornhaut).
So können auch eine Leselupe oder Lupenbrille als vergrößernde Sehhilfe analog einer Sehhilfe erstattet werden. Voraussetzung dafür ist eine ärztliche Verordnung, die eine medizinische Notwendigkeit belegt.
Spezielle Brillen wie Lesebrillen, Gleitsichtbrillen oder Bildschirmbrillen sind ebenfalls Sehhilfen im Sinne der Tarifbestimmungen und werden in deren Rahmen erstattet.
Tipps für die Kostenübernahme
- Absprache mit der PKV: Bevor Sie eine Brille anfertigen lassen, sprechen Sie am besten mit Ihrer Versicherung und klären, welche Voraussetzungen für eine Kostenübernahme bestehen.
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Aufbewahrung ärztlicher Dokumente: Bewahren Sie alle relevanten Unterlagen wie Rezepte und Atteste auf. Sie könnten für eine eventuelle Nachprüfung erforderlich sein.
Wie hoch ist die typische Erstattung?
Die Höhe der Erstattung variiert je nach PKV-Tarif. Häufig gibt es einen festgelegten maximalen Betrag, den die Versicherung pro Jahr oder alle zwei Jahre für Brillen übernimmt. Dieser Betrag kann zwischen 100 und 500 Euro liegen. Manche Tarife bieten auch eine prozentuale Erstattung der Kosten. Der ambulante Zusatztarif der INTER bietet bereits in der Basisvariante eine Erstattung von 100% bis 150 € innerhalb von 2 Jahren.
Fehlsichtigkeit korrigieren: Diese Möglichkeiten gibt es
Neben Brillen und Kontaktlinsen gibt es weitere Möglichkeiten, Fehlsichtigkeit zu korrigieren:
- Augenlasern (LASIK)
- Implantation von Linsen
- Refraktive Chirurgie
Je nach PKV und Tarif können diese Behandlungen vollständig oder teilweise erstattet werden. In der Premiumvariante unseres ambulanten Zusatztarifs INTER Qualimed Z, sind operative Maßnahmen zur Behandlung der Fehlsichtigkeit (LASIK, LASEK, PRK) erstattungsfähig.
Brillen und Sehhilfen für Kinder: Was gilt hier?
Kinder benötigen häufig eine Brille, um Sehschwächen frühzeitig zu korrigieren. Die PKV übernimmt in der Regel die Kosten für Brillen und Sehhilfen bei Kindern, solange eine medizinische Notwendigkeit vorliegt. Auch hier können Zusatzversicherungen eine umfassendere Abdeckung bieten.
Kostenerstattung für Sehhilfen: Häufig gestellte Fragen
Augen lasern – übernimmt die PKV die Kosten?
In der Premiumvariante unseres ambulanten Zusatztarifs, INTER Qualimed Z, sind Augenlaserbehandlungen (LASIK, LASEK, PRK) erstattungsfähig.
Übernimmt die private Krankenversicherung die Kosten für medizinisch notwendige Sonnenbrillen?
Ja, wenn eine Sonnenbrille aus medizinischen Gründen, beispielsweise bei einer besonderen Lichtempfindlichkeit, notwendig ist, ist eine Erstattung möglich. Ein ärztliches Attest ist erforderlich.
Kann ich auch als Selbstständiger oder Freiberufler in eine private Krankenversicherung wechseln?
Muss ich die Kosten für Brillen und Sehhilfen vorstrecken?
Wie oft zahlt die private Krankenversicherung für eine neue Brille?
Die Häufigkeit, mit der die PKV eine neue Brille bezahlt, variiert je nach Tarif. Meist gibt es eine zeitliche Begrenzung, zum Beispiel alle zwei Jahre.
Übernimmt die PKV auch die Kosten für einen Sehtest?
Ja, viele PKV-Tarife übernehmen die Kosten für einen Sehtest, besonders wenn dieser durch einen Augenarzt durchgeführt wird, wie bspw. Schieltest bei Kindern oder eine Glaukom-Vorsorge. Auch hier lohnt sich der Blick in die eigenen Versicherungsbedingungen.
Gibt es Unterschiede zur gesetzlichen Krankenversicherung?
Ja, die PKV bietet in der Regel deutlich flexiblere und umfangreichere Leistungen bei Sehhilfen im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung. In der GKV sind Leistungen für Brillen und Kontaktlinsen stark eingeschränkt und oft nur für Kinder oder bei schwerwiegenden Sehschwächen erhältlich.