Private Krankenversicherung bei Arbeitslosigkeit
Arbeit weg, Versicherungsschutz weg? Nein. Auch wenn es im Arbeitsleben mal nicht so läuft, wie Sie es sich vorstellen. Die PKV bleibt an Ihrer Seite.
Das Wichtigste in Kürze zur PKV bei Arbeitslosigkeit
- Die PKV bietet verschiedene Möglichkeiten im Falle einer Arbeitslosigkeit den Versicherungsschutz aufrechtzuerhalten.
- Wichtig ist, frühzeitig mit uns Kontakt aufzunehmen.
- Eine professionelle Beratung hilft, die beste Entscheidung zu treffen.
Ich werde arbeitslos - was passiert mit meiner privaten
Krankenversicherung?
Muss die PKV meinen Vertrag vorzeitig beenden?
Nein, die PKV ist nicht verpflichtet, Ihren Vertrag vorzeitig zu beenden, wenn Sie arbeitslos werden. Sie haben sogar das Recht, Ihren bestehenden Vertrag fortzuführen. Allerdings zu den gleichen Konditionen wie ursprünglich abgeschlossen. Das bedeutet, Arbeitslosigkeit hat auf die Höhe Ihres Beitrags keinen Einfluss.
Wenn Sie sich die Beiträge zur PKV aufgrund der Arbeitslosigkeit nicht mehr leisten können, gibt es mehrere Möglichkeiten:
- Tarifwechsel innerhalb der PKV: Sie können innerhalb Ihrer bestehenden PKV in einen günstigeren Tarif wechseln.
- Basistarif: Sie haben die Möglichkeit, in den sogenannten Basistarif zu wechseln.
- Wechsel in die GKV: Wird die finanzielle Belastung zu hoch, können Sie unter bestimmten Umständen auch in die GKV wechseln.
Sobald Sie jedoch arbeitslos werden und Bezüge von der Arbeitsagentur erhalten (ALG I und II) werden Sie kraft Gesetz sozialversicherungspflichtig. Sie haben dann das Recht der außerordentlichen Kündigung.
Wenn Sie vor Eintritt der Versicherungspflicht mindestens fünf Jahre PKV-versichert waren, können Sie sich von der Sozialversicherungspflicht auf Antrag befreien lassen.
Bezug von Arbeitslosengeld I
Wenn Sie privat krankenversichert sind und arbeitslos werden, müssen Sie folgende Schritte unternehmen:
- Melden Sie sich unverzüglich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos und beantragen Sie Arbeitslosengeld.
- Informieren Sie Ihre private Krankenversicherung über Ihre Arbeitslosigkeit. Bei Arbeitslosigkeit werden Sie normalerweise automatisch in der GKV versicherungspflichtig. Von dieser gesetzlichen Versicherungspflicht können Sie sich allerdings unter bestimmten Voraussetzungen befreien lassen.
- Falls Sie sich für die GKV entscheiden (Frist innerhalb von zwei Wochen), wählen Sie eine gesetzliche Krankenkasse aus. Und die Agentur für Arbeit meldet Sie bei der gewählten Krankenkasse an.
- Falls Sie die Voraussetzungen (z.B. über 55 Jahre alt und mindestens fünf Jahre privat versichert) erfüllen, um in der privaten Krankenversicherung zu bleiben, können Sie sich bei Ihrem Ansprechpartner über die weiteren Schritte informieren.
Was passiert, wenn ich kein Arbeitslosengeld (mehr) erhalte?
Wenn Sie kein Arbeitslosengeld mehr erhalten, haben Sie grundsätzlich zwei Möglichkeiten:
- Sie können Ihre private Krankenversicherung fortsetzen, müssen die Beiträge aber komplett selbst tragen. Wichtig: Nehmen Sie rechtzeitig mit uns Kontakt auf, um die Zahlungsmodalitäten zu klären.
- Falls Sie ein neues Beschäftigungsverhältnis aufnehmen, in dem Ihr Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze liegt, müssen Sie sich in der Regel wieder gesetzlich versichern.
In beiden Fällen ist es ratsam, sich frühzeitig bei der Agentur für Arbeit und Ihrem PKV-Anbieter zu informieren, um lückenlose Versicherungszeiten sicherzustellen.
Private Krankenversicherung und Bürgergeld
Wenn Sie Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II) beziehen und privat krankenversichert sind, können Sie staatliche Zuschüsse zu Ihrer privaten Krankenversicherung (PKV) erhalten. Diese Zuschüsse sind jedoch an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Das Jobcenter übernimmt in der Regel den Betrag, der für die gesetzliche Krankenversicherung notwendig wäre, jedoch maximal die Hälfte des Basistarifs der PKV. Die Differenz zu Ihrem tatsächlichen PKV-Beitrag müssen Sie selbst zahlen.
- Zusätzlich zum Zuschuss zur Krankenversicherung erhalten Sie einen Zuschuss zur privaten Pflegeversicherung, der ebenfalls an den Betrag der gesetzlichen Pflegeversicherung gekoppelt ist.
Um die monatlichen Kosten für Ihre Versicherung zu minimieren, ist es wichtig, beim Jobcenter die Zuschüsse zu beantragen und gegebenenfalls Wechselmöglichkeiten beim Tarif Ihrer PKV zu prüfen.
Sperrzeit beim Arbeitslosengeld: Wer zahlt meine PKV Beiträge?
Während einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld müssen Sie die Beiträge zur privaten Krankenversicherung selbst zahlen. Sprechen Sie frühzeitig mit uns, um gegebenenfalls alternative Lösungen zu finden.
Wie kann ich mich privat krankenversichern, wenn ich arbeitslos bin?
Übernimmt die Agentur für Arbeit die Kosten für meine PKV?
Ja, die Arbeitsagentur übernimmt die Beiträge zur privaten Krankenversicherung zumindest teilweise, solange Sie Arbeitslosengeld I beziehen und zuvor 5 Jahre privat versichert waren.
Während einer Sperrzeit müssen Sie die Beiträge allerdings selbst zahlen. Und sie übernimmt nur den Teil, den sie auch bei einer gesetzlichen Krankenkasse zahlen müsste. Die Differenz zahlen Sie aus eigener Tasche.
Alternative: Anwartschaft während der Arbeitslosigkeit
Eine Anwartschaftsversicherung ermöglicht Ihnen (während der Arbeitslosigkeit), den bestehenden privaten Krankenversicherungsschutz zu einem reduzierten Beitrag vorübergehend aufrechtzuerhalten.
Die kleine Anwartschaft sichert Ihnen das Recht, zu einem späteren Zeitpunkt in Ihren ursprünglichen privaten Krankenversicherungstarif zurückzukehren und das ohne erneute Gesundheitsprüfung oder Wartezeit. Dadurch entfallen beispielsweise Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse wegen einer zwischenzeitlich aufgetretenen Erkrankung.
Beim Wiederaufleben lassen des "alten" Vertrags wird bei der kleinen Anwartschaft jedoch Ihr aktuelles Alter für die Beitragszahlung zugrunde gelegt. Dadurch ist der Beitrag höher als zu dem Zeitpunkt, als Sie Ihre Versicherung damals abgeschlossen haben. Die große Anwartschaft sichert Ihnen die Rückkehr zum ursprünglichen Einstiegsalter. Das bedeutet, Ihr Vertrag macht einfach nur eine Pause und lebt danach zu den gleichen Bedingungen wieder auf.
Von der Versicherungspflicht in der GKV befreien lassen: So geht’s
Um sich von Ihrer Versicherungspflicht in der GKV befreien zu lassen, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen und einen formellen Antrag stellen. Hier unsere Schritt-für-Schritt-Anleitung:
Eine Befreiung ist grundsätzlich nur in bestimmten Situationen möglich, z. B.:
- wenn das Einkommen die Versicherungspflichtgrenze überschreitet oder bei Selbstständigen und Freiberuflern, die nicht der Versicherungspflicht in der GKV unterliegen.
- beim Wechsel von einem versicherungsfreien Arbeitsverhältnis in ein versicherungspflichtiges, wenn man zuvor mindestens fünf Jahre in der PKV versichert war.
- Beamten, Richtern und bestimmten Studenten ist eine Befreiung unter bestimmten Bedingungen möglich.
- Ein Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht muss schriftlich bei der Krankenkasse gestellt werden, bei der man versichert ist oder versichert sein müsste. Wichtig ist, dass dieser Antrag innerhalb von drei Monaten nach Eintritt der Versicherungspflicht gestellt wird.
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Zusammen mit dem Antrag müssen in der Regel folgende Unterlagen eingereicht werden:
- Nachweis über das Einkommen (z. B. Arbeitsvertrag oder Einkommensnachweise)
- Nachweis über die bestehende private Krankenversicherung (Versicherungsschein oder Bescheinigung der PKV)
- Ggf. Nachweise über vorherige Versicherung (bei Wechsel von GKV zu PKV)
Die Krankenkasse prüft den Antrag und entscheidet darüber. Wird dem Antrag stattgegeben, erhält man eine schriftliche Bestätigung der Befreiung von der Versicherungspflicht. Wer sich von der GKV befreien lässt, ist verpflichtet eine private Krankenversicherung abzuschließen. Der Versicherungsschutz muss lückenlos erfolgen. Eine rückwirkende Befreiung ist nicht möglich.
Sonderregelung: Privat Versicherte ab 55 Jahre
Personen über 55 Jahre, die in den fünf Jahren vor dem Bezug von Arbeitslosengeld nicht gesetzlich krankenversichert waren, müssen sich weiterhin privat krankenversichern. Für sie ist eine Rückkehr in die GKV bei Arbeitslosigkeit ausgeschlossen.
Zurück in die private Krankenversicherung nach der Arbeitslosigkeit
Um nach einer Arbeitslosigkeit und einer damit verbundenen Rückkehr zur Pflichtversicherung der GKV zurück in die private Krankenversicherung (PKV) zu wechseln, müssen Sie folgende Schritte beachten:
- Während einer Arbeitslosigkeit sind Sie in der Regel in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert, sofern Sie Arbeitslosengeld I oder ALG II beziehen. Wenn Sie eine neue Stelle antreten oder sich selbstständig machen, sollten Sie prüfen, ob Sie die Voraussetzungen für die PKV wieder erfüllen.
- Die Versicherungspflicht in der GKV endet, sobald Sie keinen Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld I oder II haben und wieder ein Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze erzielen. Die Versicherungspflichtgrenze liegt 2024 bei einem Jahresbruttoeinkommen von 69.300 Euro.
- Wenn Sie eine selbständige Tätigkeit aufnehmen, können Sie sich jederzeit wieder in der PKV versichern.
- Wenn Sie vorher schon in der PKV versichert waren, können Sie sich leichter wieder privat versichern. Halten Sie daher Nachweise über Ihre frühere PKV-Mitgliedschaft bereit.
- Nach Ende der Versicherungspflicht in der GKV haben Sie drei Monate Zeit, um in die PKV zu wechseln. Innerhalb dieser Frist müssen Sie sich entscheiden und die PKV informieren.
- Kontaktieren Sie Ihre private Krankenversicherung, um sich über entsprechende Tarife zu informieren. In der Regel ist eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich.