Private Krankenversicherung für Kinder
Sie möchten Ihr Kind privat krankenversichern? Wir sagen Ihnen, auf welche Punkte Sie im Vorfeld achten sollten. Alles Wissenswerte zu Vorteilen, Kosten und finanzieller Unterstützung.
Kinder privat krankenversichern - Das Wichtigste in Kürze
- Voraussetzungen: Abhängig von der Versicherungssituation der Eltern (privat, gesetzlich, gemischt).
- Vorteile: Hochwertige medizinische Versorgung, flexibler Tarif, schnelle Arzttermine.
- Erwachsenenalter: : Fortführung im gleichen Tarif oder Wechsel in andere Tarife möglich.
- Zusatzversicherung: Ergänzende Absicherung zur GKV für zusätzliche Leistungen (z.B. Zahnspangen, Heilmethoden).
Voraussetzungen: Wann kann ich mein Kind privat versichern?
Beide Elternteile sind privat krankenversichert
Wenn beide Eltertneile privat krankenversichert sind, wird auch das Kind automatisch privat versichert. Hier gibt es keine Wahlmöglichkeit, und das Kind wird in einem eigenen Vertragsteil bei der privaten Krankenversicherung (PKV) geführt. Es kann sich lohnen, verschiedene Tarife zu vergleichen, um den bestmöglichen Versicherungsschutz für Ihr Kind zu wählen.
Beide Elternteile sind gesetzlich versichert
Ist das Einkommen beider Elternteile unterhalb der Versicherungspflichtgrenze oder die Eltern sind gesetzlich versichert, obwohl deren Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen, bleibt das Kind in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert. Auch hier ist eine private Krankenversicherung für das Kind nicht möglich. Eine private Zusatzversicherung kann jedoch eine sinnvolle Ergänzung sein, um Leistungen wie etwa Kieferorthopädie oder ein Einzelzimmer im Krankenhaus und die Behandlung durch Spezialisten abzudecken.
Ein Elternteil ist gesetzlich versichert, der andere privat
Für diesem Fall gibt es zwei Wege: Verdient der privatversicherte Elternteil mehr als der gesetzlich Versicherte und übersteigt sein Einkommen die Versicherungspflichtgrenze, ist das Kind privat zu versichern. Ist das nicht der Fall, bleibt das Kind in der gesetzlichen Familienversicherung. Hier sollten Sie abwägen, ob sich die private Krankenversicherung für Ihr Kind lohnt, insbesondere wenn Sie besonderen Wert auf eine umfangreiche medizinische Versorgung legen.
Was gilt für unverheiratete Paare?
Für unverheiratete Paare gelten grundsätzlich dieselben Regeln wie für verheiratete. Die Versicherung des Kindes hängt davon ab, ob die Eltern gesetzlich oder privat versichert sind. Verdient der privatversicherte Elternteil mehr als der gesetzlich Versicherte und übersteigt sein Einkommen die Versicherungspflichtgrenze, besteht bezüglich des Kindes die Wahl, es privat oder gesetzlich zu versichern.
Was kostet eine private Krankenversicherung für Kinder?
Die Kosten für eine private Krankenversicherung für Kinder sind abhängig vom gewählten Tarif und dessen Leistungskatalog. Bei der INTER Krankenversicherung können die Kinder den gleichen Schutz wie die Eltern bekommen, der meist deutlich günstiger ist als die Tarife für Erwachsene. Denn für Kinder werden noch keine Alterungsrückstellungen gebildet. Eltern müssen für jedes Kind einen eigenen Beitrag leisten.
Beispielhafte Beitragsspanne: Je nach Leistungsumfang liegen die Beiträge für Kinder meist zwischen 80 und 200 Euro im Monat.
Was gilt, wenn mein Kind erwachsen wird?
Wenn Ihr Kind volljährig wird, gibt es verschiedene Möglichkeiten:
- Weiterversicherung im bisherigen Tarif: Viele private Krankenversicherungen bieten an, das Kind auch nach dem 18. Lebensjahr im gleichen Tarif weiter zu versichern.
- Wechsel in einen Erwachsenentarif: In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, das Kind in einen neuen, altersgerechten Tarif zu überführen, der besser auf die Bedürfnisse eines jungen Erwachsenen zugeschnitten ist.
- Ausbildungstarife: Für studierende Kinder und Auszubildende ohne Vergütung bieten viele Versicherer spezielle, kostengünstigere Tarife an.
Besonderheiten | Beitragsspanne | |
---|---|---|
Alter | Unbefristet versichert | ab ca. 50-320 Euro |
Ausbildung / Studium | Sonderkündigungsgrecht | ab ca. 180 Euro |
Alter | Beiträge mit Alterungsrückstellungen | ab ca. 290 Euro |
Besonderheiten
Alter
0-20 Jahre
Unbefristet versichert
Beiträge ohne Alterungsrückstellungen
Ausbildung / Studium
Sonderkündigungsgrecht
PKV Ausbildungstarif möglich
Alter
Ab 21 Jahren
Beiträge mit Alterungsrückstellungen
Beitragsspanne
Alter
0-20 Jahre
ab ca. 50-320 Euro
Ausbildung / Studium
ab ca. 180 Euro
Alter
Ab 21 Jahren
ab ca. 290 Euro
Kinder mitversichern: Kind in den Versicherungsvertrag eines Elternteils integrieren
Es ist möglich, das Kind in den bestehenden Versicherungsvertrag eines Elternteils aufzunehmen. Dies bietet den Vorteil, dass Ihr Kind den gleichen Versicherungsschutz erhält wie Sie; innerhalb bestimmter Fristen werden Neugeborene ohne Gesundheitsprüfung aufgenommen. Eine Gesundheitsprüfung ist erforderlich, wenn die Nachversicherung nicht direkt nach der Geburt erfolgt, das Kind ein höheren Leistungsumfang erhalten soll oder die Kinder erst später mit in die private Krankenversicherung wechseln.
Vorteile:
- Gleiche Konditionen: Ihr Kind erhält denselben Schutz wie Sie, oft deutlich günstiger als Ihr Beitrag.
- Kein separater Vertrag notwendig: Dies kann administrativ einfacher sein.
Nachteile:
- Gesundheitsprüfung: Im Rahmen der Kindernachversicherung werden Neugeborene „ohne wenn und aber“ im gleichen Tarif des Elternteils aufgenommen. In anders gelagerten Fällen kann bei Vorerkrankungen die Aufnahme erschwert sein oder zu Risikozuschlägen führen.
- Begrenzte Flexibilität: Die individuellen Bedürfnisse des Kindes können im bestehenden Vertrag möglicherweise nicht optimal berücksichtigt werden. Die gute Nachricht: Die Aufnahme in leistungsstärkere Tarife ist mit Gesundheitsprüfung möglich, ggf. aber mit Risikozuschlag.
Gibt es einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung für Kinder?
Ja, in bestimmten Fällen gibt es einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung für Kinder:
- Beamte: Kinder von Beamten erhalten eine Beihilfe, die einen Teil der Krankenversicherungskosten abdeckt – grundsätzlich steigt auch der Beihilfesatz bei Beamten mit Kindern.
- Arbeitnehmer: Arbeitgeber zahlen grundsätzlich die Hälfte der Beiträge bis zur Beitragsbemessungsgrenze, jedoch keinen gesonderten Zuschuss zur privaten Krankenversicherung für Kinder. Die Kosten oberhalb der Zuschüsse müssen vollständig von den Eltern getragen werden.
Kinderkrankengeld für privat Versicherte?
Privatversicherte haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Kinderkrankengeld, wie es in der gesetzlichen Krankenversicherung der Fall ist. Um dennoch finanziell abgesichert zu sein, wenn Ihr Kind krank ist und Sie zuhause bleiben müssen, kann eine private Krankentagegeldversicherung sinnvoll sein. Unsere modernen Krankentagegelder beinhalten auch eine Regelung, wenn Sie Ihr Kind beaufsichtigen, betreuen oder pflegen.
Wer zahlt den Versicherungstarif für Kinder im Falle einer Trennung?
Im Falle einer Trennung oder Scheidung gilt:
- Verbleib in der PKV: Wenn das Kind privat versichert ist, bleibt es in der Regel bei dem Elternteil versichert, der auch weiterhin privat versichert ist.
- Kostenaufteilung: Oft wird im Rahmen der Unterhaltsvereinbarung festgelegt, wer
Private Zusatzversicherung für Kinder abschließen
Eine private Zusatzversicherung kann eine sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für Ihr Kind sein. Sie deckt Leistungen ab, die in der GKV nicht oder nur teilweise enthalten sind, wie z.B. Zahnspangen oder alternative Heilmethoden.
Produkte der INTER:
Die INTER bietet verschiedene Zusatzversicherungen, die insbesondere auf die Bedürfnisse von Kindern abgestimmt sind. Hierzu gehören z. B. ambulante oder Zahnzusatzversicherungen und Krankenhauszusatztarife. Diese ergänzen die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und sorgen für einen umfassenden Schutz Ihres Kindes.