Seit über 100 Jahren
Zwei Personen unterhalten sich

Bürgerentlastungsgesetz

Seit dem 1. Januar 2010 profitieren auch privat Krankenversicherte von verbesserten steuerlichen Abzugsmöglichkeiten, die bei der Steuererklärung spürbar sind. In diesem Artikel erklären wir Ihnen, wie Sie von diesen Steuervorteilen profitieren.  

Bürgerentlastungsgesetz: Das Wichtigste in Kürze.

  • Unbegrenzte Absetzbarkeit: Beiträge zur Kranken- und Pflegepflichtversicherung können vollständig von der Steuer abgesetzt werden, in dem Maß, wie der Versicherungsschutz, dem der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht. 
  • Erhöhte Höchstsätze: Die Höchstsätze für sonstige Vorsorgeaufwendungen wurden zusätzlich erhöht – auf 1.900 Euro jährlich für Arbeitnehmer und 2.800 Euro jährlich für Selbstständige. 
  • Absetzbarkeit von Krankentagegeld: Beiträge zur privaten Krankentagegeldversicherung sind nicht steuerlich absetzbar, da sie zur Absicherung von Verdienstausfällen bei Krankheit dienen. Erhaltenes Krankentagegeld ist jedoch steuerfrei. 
  • Steuerfreier Arbeitgeberzuschuss: Der Zuschuss Ihres Arbeitgebers zur privaten Krankenversicherung bleibt steuerfrei, was Ihre Steuerlast reduziert. 
  • Nicht absetzbare Zusatzleistungen: Leistungen über die medizinische Grundversorgung hinaus, wie Heilpraktikerbehandlungen oder Einzelzimmer im Krankenhaus, sind nicht steuerlich absetzbar. 

Was ist das Bürgerentlastungsgesetz?

Das Bürgerentlastungsgesetz, offiziell als „Gesetz zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen“ bekannt, trat am 1. Januar 2010 in Kraft. Ziel des Gesetzes ist es, als Konjunkturprogramm die steuerliche Betrachtung von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen sowie anderen Vorsorgeaufwendungen zu vereinfachen und zu verbessern. Es modifiziert insgesamt 18 bestehende Gesetze und Verordnungen, um den Bürgern die Steuererklärung zu erleichtern und faire Abzugsmöglichkeiten zu bieten

Wie profitieren privat Krankenversicherte vom Bürgerentlastungsgesetz?

Seit Inkrafttreten des Bürgerentlastungsgesetzes können Beiträge zur Kranken- und Pflegepflichtversicherung ohne Begrenzung von der Steuer abgesetzt werden. Dies bedeutet, dass Sie als privat Krankenversicherter Ihre Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung vollständig von Ihrer Steuerlast abziehen können, sofern Ihr Versicherungsschutz in Art, Umfang und Höhe der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht. 

Definition der Basiskrankenversicherung

Die Basiskrankenversicherung umfasst die medizinische Grundversorgung, die Sie als Pflichtleistung erhalten. Hierzu zählen die grundlegenden medizinischen Leistungen, die für eine Gesundheitsversorgung notwendig sind. Zusatzleistungen, die über diese Grundversorgung hinausgehen, wie etwa Heilpraktiker Behandlungen, besondere Therapiemethoden oder Unterbringung in Einzelzimmern, fallen nicht unter die Basiskrankenversicherung und sind daher nicht steuerlich absetzbar. 

Für Familienangehörige und Ehepartner gelten ähnliche Abzugsmöglichkeiten. Wenn Sie Ihre Familie oder Ihren Partner in Ihrer privaten Krankenversicherung mitversichern, können auch deren Beiträge unter den gleichen Bedingungen steuerlich geltend gemacht werden. 

Neue Höchstsätze für sonstige Vorsorgeaufwendungen

Das Bürgerentlastungsgesetz hat zudem die Höchstsätze für andere Vorsorgeaufwendungen erhöht. Arbeitnehmer können bis zu 1.900 Euro pro Jahr absetzen, während Selbstständige bis zu 2.800 Euro pro Jahr geltend machen können. Diese Erhöhung der Höchstsätze bietet Ihnen zusätzliche Möglichkeiten zur Steuerersparnis. 

Sind Beiträge zur Krankentagegeldversicherung auch absetzbar?

Beiträge zur Krankentagegeldversicherung sind leider nicht steuerlich absetzbar. Diese Versicherung zielt darauf ab, im Falle einer längeren Krankheit den Verdienstausfall auszugleichen. Da es sich hierbei um eine Vermögensabsicherung handelt und nicht um eine Vorsorgeaufwendung, können die Beiträge nicht von der Steuer abgesetzt werden – dies gilt sowohl für gesetzlich als auch für privat Versicherte. Jedoch ist die Leistung aus dem privaten Krankentagegeld bei Bezug steuerfrei. 

Der Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung bleibt steuerfrei. Das bedeutet, dass Sie den Zuschuss, den Ihr Arbeitgeber für Ihre private Krankenversicherung leistet, nicht versteuern müssen. Dies ist ein zusätzlicher Vorteil, der Ihre Steuerlast weiter senkt und Ihre private Krankenversicherung noch attraktiver macht.

Wenn Sie einen Selbstbehalt in Ihrer Krankenversicherung vereinbart haben, können nur die tatsächlichen, gezahlten Beiträge als Sonderausgaben steuerlich berücksichtigt werden. Das bedeutet, dass Sie lediglich die Kosten absetzen können, die Sie tatsächlich aus eigener Tasche bezahlt haben, nicht jedoch den Selbstbehalt an und für sich. 

Steuervorteile des Bürgerentlastungsgesetzes nutzen:
Mit einer PKV der INTER

Nutzen Sie die Steuervorteile des Bürgerentlastungsgesetzes optimal mit einer privaten Krankenversicherung der INTER. Unsere Tarife bieten Ihnen umfassenden Schutz und profitieren Sie auch von den steuerlichen Vergünstigungen, die das Bürgerentlastungsgesetz ermöglicht. Hier erfahren Sie mehr über unsere PKV-Angebote der INTER.