Ärztliche Zweitmeinung
Bei schwerwiegenden Diagnosen oder Behandlungen hilft die unabhängige Einschätzung eines weiteren Facharztes.
Wir unterstützen Sie dabei durch unsere Kooperation mit BetterDoc.
Das Wichtigste in Kürze zur ärztlichen Zweitmeinung
- Jeder Krankenversicherte hat das Recht eine ärztliche Zweitmeinung einzuholen. Ihr Arzt muss Sie im Rahmen seiner gesetzlichen Aufklärungspflicht über die Möglichkeit informieren.
- Bei bestimmten Diagnosen oder vor bestimmten Eingriffen muss Ihr Krankenversicherer die Kosten zur Einholung einer Zweitmeinung übernehmen.
- Als privat Krankenversicherter unterstützen wir Sie durch unsere Kooperation mit BetterDoc.
Warum eine ärztliche Zweitmeinung einholen?
Eine ärztliche Zweitmeinung einzuholen, kann für Sie hilfreich sein, um eine Diagnose zu bestätigen. Sie hilft außerdem mehr über alternative Behandlungsmöglichkeiten zu erfahren, vermeidet unnötige Eingriffe und unterstützt Sie eine fundierte Entscheidung über die beste Therapie zu treffen.
Gibt es ein Recht auf eine ärztliche Zweitmeinung?
Ja, Patienten haben das Recht, eine ärztliche Zweitmeinung einzuholen. Dieses Recht ist im Patientenrechtegesetz verankert.
Besonders bei schwerwiegenden Diagnosen oder bevorstehenden operativen Eingriffen können Patienten eine zweite Meinung von einem anderen Arzt einholen, um ihre Behandlungsmöglichkeiten besser abzuwägen und eine informierte Entscheidung zu treffen.
In welchen Fällen macht eine Zweitmeinung besonders Sinn?
Zweitmeinungen sind besonders sinnvoll bei schweren Diagnosen wie Krebs, Herz- oder orthopädischen Erkrankungen und bei geplanten operativen Eingriffen an Gelenken oder der Wirbelsäule.
Sie helfen, unnötige oder riskante Behandlungen zu vermeiden und zeigen alternative Therapien auf. Denn nicht immer ist eine OP die einzig sinnvolle Behandlung.
Auch bei chronischen Erkrankungen oder unsicheren Diagnosen kann eine zweite Meinung Klarheit schaffen und zur optimalen Behandlungsstrategie beitragen bzw. Unsicherheiten verringern.
Wer übernimmt die Kosten für eine ärztliche Zweitmeinung?
Wir erstatten die Behandlungskosten des von BetterDoc empfohlenen Arztes wie gewohnt im tariflich versicherten Umfang. Hier gelten die vertraglichen Vereinbarungen zu Erstattungshöhe, Selbstbehalt, Beitragsrückerstattung etc..
BetterDoc sucht auf Wunsch deutschlandweit nach einem Spezialisten für Sie. Bitte beachten Sie, dass Fahrtkosten deswegen nicht erstattet werden können.
Welche Vorteile habe ich als privat Krankenversicherter bei einer ärztlichen Zweitmeinung?
Wir unterstützen Sie über unsere Kooperation mit BetterDoc individuell, schnell und neutral dabei eine ärztliche Zweitmeinung zu erhalten.
Als privat Krankenversicherter der INTER können Sie den Betterdoc-Service kostenfrei nutzen. Auf Anfrage erhalten Sie werktags in der Zeit von 8 bis 18 Uhr telefonisch bei Ihrem INTER Service Center unter 0621 / 427 427 einen Gutscheincode.
Über die gebührenfreie BetterDoc-Hotline 0800 / 444 6 999 oder über den Link auf der BetterDoc-Webseite lösen Sie diesen dann ein.
Die BetterDoc-Hotline steht Ihnen deutschlandweit Mo-Fr. von 9 bis 17 Uhr gebührenfrei zur Verfügung – bei Fragen einfach anrufen.
Der Gutschein-Code ist unbegrenzt gültig, solange Sie bei der INTER privat krankenversichert sind. Für Zusatzversicherte fällt eine Gebühr an.
Wie gehe ich am besten vor, wenn ich eine Zweitmeinung einholen möchte?
Wenn Sie Zweifel an einem ärztlichen Befund oder der vorgeschlagenen Therapie haben, können Sie grundsätzlich eine ärztliche Zweitmeinung einholen.Ihre Ärztin oder Ihr Arzt hat Sie über Ihren Anspruch auf eine Zweitmeinung aufzuklären. Weitere Auskünfte erhalten Sie entweder von Ihrer Krankenkasse oder dem PKV-Versicherer.