Private Pflegeversicherung
Selbstbestimmt - auch bei der Pflege.
- Finanzielle Unterstützung im Pflegefall
- Entlastung Ihrer Angehörigen
- Umfangreicher Service über das Finanzielle hinaus
Pflegeversicherung: Das Wichtigste in Kürze
- Keine Frage des Alters: Viele denken Pflege betrifft nur ältere Menschen. Aber tatsächlich gibt es immer mehr junge Menschen oder auch Kinder, die Unterstützung durch Pflegeleistungen im Alltag benötigen.
- Selbstbestimmung: Bei einer chronischen Erkrankung oder nach einen Unfall weiterhin selbstbestimmt und unabhängig zu bleiben, spricht für den Abschluss einer privaten Pflegeversicherung.
- Je früher, je günstiger: Wie bei allen lebensbegleitenden Versicherungen gilt auch hier, je früher Sie abschliessen, desto günstiger ist Ihr Beitrag.
Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung
Als gesetzlich Krankenversicherter sind Sie automatisch in der sozialen Pflegeversicherung (SPV). Diese übernimmt die Kosten Ihrer Basisversorgung im Pflegefall.
Die Pflichtversicherung deckt im Pflegefall und bei Feststellung einer Pflegebedürftigkeit mit Pflegegrad die entstehenden Kosten ab. Die Leistungen der SPV reichen im Regelfall nicht aus, um einen höheren Pflegegrad oder eine Heimunterbringung zu finanzieren. Um die Versorgungslücke zu schließen, ist eine zusätzliche Vorsorge sinnvoll.
Es gilt der Grundsatz: Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung. Das heißt konkret: Sie sind GKV versichert, dann sind Sie automatisch in der gesetzlichen Pflegeversicherung.
Sie sind privat krankenversichert? Dann müssen Sie sich zusätzlich privat Pflege versichern.
Eine Besonderheit: Das Pflegetagegeld können Sie in beiden Fällen zusätzlich abschließen und schließen damit die Lücke zwischen Grundsicherung und höherem Pflegegrad.
Pflegepflicht und Pflegetagegeld: Was ist der Unterschied?
Was bringt mir ein Pflegetagegeld?
Eine Pflegetagegeldversicherung ist eine private Zusatzversicherung für den Pflegefall. Sie zahlen einen monatlichen Beitrag und sollten Sie pflegebedürftig werden, erhalten Sie ein vertraglich festgelegtes Tagegeld.
Dieses wird monatlich ausgezahlt, beispielsweise wenn Sie 40 € Tagegeld festgelegen, erhalten Sie 40 € x 30 Tage = 1.200 € monatlich.
Das Tagegeld können Sie individuell einsetzen, egal ob für die heimische Pflege oder für das Pflegeheim.
FAQ zur Pflegeversicherung
Welche Unterlagen muss ich für den Bezug von Pflegegeld einreichen ?
Damit bei Bezug von Pflegegeld eine lückenlose Auszahlung möglich ist, benötigen wir regelmäßig einen Nachweis über einen Beratungseinsatz, bei den Pflegegraden 2 und 3 halbjährlich und bei den Pflegegraden 4 und 5 vierteljährlich. Hierzu vereinbaren Sie einen Termin mit einem zugelassenen Pflegedienst oder einer anerkannten Beratungsstelle. Wir empfehlen Ihnen, sich an die COMPASS Private Pflegeberatung GmbH unter der bundesweit gebührenfreien Telefonnummer 0800 - 101 88 00 zu wenden. Weitere Informationen finden Sie unter www.compass-pflegeberatung.de.
Wie lange dauert die Bearbeitung, nachdem ich einen Antrag auf Pflegebedürftigkeit gestellt habe ?
Wurde ein Antrag zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit gestellt, beauftragen wir die MEDICPROOF GmbH mit der Begutachtung. Spätestens 25 Arbeitstage nach Eingang des Antrags muss unseren Kunden die Entscheidung vorliegen. In besonders dringlichen Fällen muss sogar innerhalb einer Frist von fünf bzw. von zehn Arbeitstagen entschieden werden. Verzögerungen im Begutachtungsverfahren, die von der pflegebedürftigen Person verursacht werden (z.B. fehlende Unterlagen, Krankenhausaufenthalte oder erfolglose Kontaktaufnahme) hemmen die genannten Fristen.
Jährlich, jeweils zum 31.03. des Folgejahres, veröffentlichen wir eine Statistik über die Einhaltung dieser Fristen. Im Zeitraum 01.01. – 31.12.2023 konnten die verkürzten Fristen in 90,8% der Fälle und die Frist von 25 Arbeitstagen in 85,18 % der Fälle eingehalten werden. (Statistik über die Einhaltung der Begutachtungsfristen gemäß § 18 SGB XI)
Was ist der Entlastungsbetrag ?
Werden Sie zu Hause gepflegt, steht Ihnen der sogenannte Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro im Monat zu. Ab Pflegegrad 1 können Sie damit Ausgaben für Entlastungsangebote durch einen zugelassenen Pflegedienst wie Hilfe im Haushalt oder beim Einkaufen bezahlen. Speziell bei Pflegegrad 1 kann er auch für Sachleistungen (z. B. Waschen oder Hilfe beim Ankleiden) durch den Pflegedienst eingesetzt werden. Werden die Beträge in einem Kalenderjahr nicht ausgeschöpft, können die nicht verbrauchten Beträge in das folgende Kalenderhalbjahr übertragen werden.
Wie beantrage ich Kurzzeitpflege ?
Vor Inanspruchnahme der Kurzzeitpflege senden Sie uns bitte folgenden Antrag an pflege@inter.de.
Wie beantrage ich Verhinderungspflege ?
Verhinderungspflege muss im Vorfeld nicht beantragt werden.
Bei Urlaub, Krankheit oder sonstiger Verhinderung der ehrenamtlichen (privaten) Pflegeperson werden die Kosten für eine geeignete Ersatzpflegekraft in den Pflegegraden 2 - 5 für längstens sechs Wochen pro Kalenderjahr bis zu 1.612 € erstattet. Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson die pflegebedürftige Person vor der erstmaligen Verhinderung mindestens 6 Monate in der häuslichen Umgebung gepflegt hat. Aufwendungen für Verhinderungspflege können insgesamt bis zu 2.418 € je Kalenderjahr erstattet werden, wenn der über 1.612 € hinausgehende Betrag (also bis zu 806 €) noch aus dem Budget der Kurzzeitpflege zur Verfügung steht.
Aus der Rechnung z. B. des Pflegedienstes sollte hervorgehen, ob es sich um stunden- oder tageweise Verhinderungspflege handelt. Bei Rechnungen von privaten Ersatzpflegekräften benötigen wir zudem die Angabe, ob die Person bis zum zweiten Grad mit der pflegebedürftigen Person verwandt oder verschwägert ist oder mit dieser in häuslicher Gemeinschaft lebt.
Wie beantrage ich eine Verbesserung des Wohnumfeldes bei Pflegebedürftigkeit ?
Bitte senden Sie uns einen Kostenvoranschlag an pflege@inter.de. Ggf. ist eine erneute Begutachtung erforderlich.