BKK Firmus Pflegetagegeldversicherung

Pflegetagegeldversicherung für BKK firmus-Mitglieder

  • Versicherungsschutz in allen Pflegegraden unabhängig von der Art der Pflege
  • Höhe des Pflegetagegeldes individuell wählbar
  • Kein Höchstaufnahmealter, keine Wartezeit
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Auf dieser Seite:

Pflegebedürftigkeit kennt kein Alter

 "Pflegebedürftigkeit betrifft mich nicht, ich bin noch viel zu jung!“  - Dieser Irrglaube kann Folgen haben. Denn Pflegebedürftigkeit ist keine Frage des Alters. Knapp 5% der heute Pflegebedürftigen sind Kinder und Jugendliche, die ihr ganzes Leben noch vor sich haben. 15% der Pflegefälle treten bereits im Alter bis 65 ein.

Wird der Hauptverdiener einer Familie durch einen Unfall oder eine schwere Krankheit pflegebedürftig, kommen zu der seelischen Belastung auch schnell finanzielle Engpässe hinzu. Denn die gesetzliche Pflegeversicherung deckt nur einen Teil der Kosten ab. Den anderen Teil müssen die Betroffenen von Ihren Ersparnissen und Ihrem Vermögen finanzieren. Unsere Pflegetagegeldversicherung ergänzt hier optimal die Leistungen der BKK firmus, Im Falle einer Pflegebedürftigkeit erhalten Sie abhängig vom Pflegegrad ein sogenanntes Tagegeld und können damit finanzielle Lücken schließen.

Wie weit reicht Ihr Einkommen, Renten oder sonstige Einkünfte bei Pfegegrad 3?

Bei Brigitte M., 75 Jahre alt, wurde vor drei Jahren Demenz festgestellt. Die Pflegeversicherung stufte sie in Pflegegrad 2 ein.
Anfangs konnten Tochter und Schwiegertochter mit externer Hilfe (Pflegedienst) die Versorgung in der kleinen Zweizimmer-Wohnung der Rentnerin sicherstellen, Essen, Trinken, Medikamente bereit stellen und an die täglichen Verrichtungen erinnern, wenn notwendig zu Ärzten begleiten. Eine Putzhilfe und Haushaltshilfe unterstützen 1 x wöchentlich.

Brigitte M. hat früh mit einer Pflegetagegeldversicherung vorgesorgt und die „mittlere“ Absicherung (das bedeutet einen mittleren Eigenanteil) für einen monatlichen Beitrag von 37,18 € gewählt. Das Pflegegeld der gesetzlichen Kasse von 316 € und die 450 € aus Ihrer privaten Versicherung decken die Pflegekosten voll ab. Doch leider verschlimmerte sich die Demenz und sie wurde im örtlichen Pflegeheim untergebracht.

Inzwischen ist Brigitte M. in den Pflegegrad 3 hochgestuft worden. Sie erhält aus Ihrer Pflegetagegeldversicherung 1.500 € für stationäre Leistungen des Pflegeheims.

Ratgeber Parkinson

Einnahmen / Ausgaben: 

Kosten Pflegeheim 4.342,49 €
monatliches Taschengeld 121,23 €
Ausgaben gesamt 4.463,72 €
   
Leistung ges. Pflegeversicherung 1.262,00 €
Rente netto 1.700,00 €

Pflegetageldversicherung
stationäre Leistung


1.500,00 €
Einnahmen gesamt 4.462,00 €

 

Was zahlt das Pflegetagegeld?

Sie erhalten Ihr Pflegetagegeld, sobald der versicherte Pflegegrad eintritt. Welche Leistungen Sie in Anspruch nehmen, können Sie je nach Pflegegrad vereinbaren. Sie können das Pflegetagegeld so verwenden, wie Sie es sich im Rahmen Ihrer Pflege wünschen. Also unabhängig davon, ob Sie sich zuhause durch Angehörige (Laienpflege) oder einen Pflegedienst betreuen lassen oder teilstationär, stationär in einem Heim oder sogar im Ausland gepflegt werden. Sie können auch Ihren Versicherungsschutz für die stationäre Pflege im Pflegeheim erhöhen.

Ihr Plus an Flexibilität - unsere Einmalzahlung

Um besonders flexibel zu sein, schließen Sie einfach unseren Zusatzbaustein ab.

Dieser beinhaltet

  • eine Einmalzahlung bis 25.000 Euro ab Pflegegrad 2, die Sie beispielsweise für häusliche Umbauten nutzen können
  • Leistung bei vorübergehender Pflegebedürftigkeit (zum Beispiel, wenn Sie sich bei einem Unfall beide Arme brechen) im Anschluss an einen vollstationären Krankenhausaufenthalt oder eine Rehabilitationsmaßnahme
  • weltweiten Versicherungsschutz – Übernahme der Gutachterkosten im Ausland bis zu 2.500 Euro
  • BKK Firmus Krankentagegeldservice

    Beratung und Unterstützung für Sie und Ihre Angehörigen

    Wir beraten Sie nicht nur telefonisch rund um die Leistungen des Pflegetagegeldes, sondern beauftragen unter anderem gerne den medizinischen Dienst zur Beurteilung der Pflegebedürftigkeit, übernehmen die Organisation der Versorgung mit benötigten Pflegehilfsmitteln und suchen mit Ihnen geeignete Pflegeeinrichtungen.

    Schreiben Sie uns: Unsere Mitarbeiter gehen auf Ihre Fragen individuell ein.

    Ihr Kontakt: bkk-firmus@inter.de

Die häufigsten Fragen zur Pflegetagegeldversicherung INTER QualiCare

Mit welchen Kosten muss ich rechnen, wenn ich pflegebedürftig werde?

Je nach Pflegegrad und Art der Pflege können Kosten von einigen hundert bis mehreren tausend Euro entstehen. Um die Pflegekosten tragen zu können, werden das Einkommen (z. B. Rente) des Betroffenen und die Leistungen der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung herangezogen. Reicht das nicht aus, werden Angehörige zahlungspflichtig oder es hilft leider nur noch der Gang zum Sozialamt.

Wie die Versorgung im Pflegefall aussehen kann, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zunächst muss man wissen, dass es fünf verschiedene Pflegegrade gibt, denen man je nach Art und Schwere der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit zugeordnet wird. Je schwerer die Beeinträchtigung, desto höher der Hilfebedarf und der Pflegegrad. Die Pflege des Betroffenen kann durch Angehörige, durch einen ambulanten Pflegedienst oder stationär in einem Pflegeheim erfolgen.

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