Krankentagegeldversicherung für BKK firmus-Mitglieder
- Einkommensverlust bei längerer Krankheit absichern
- Dynamische Anpassung an Ihr Einkommen
- Tagegeld auch bei Anschlussrehabilitation und Wiedereingliederung
Ihr optimaler Schutz vor Verdienstausfall
Wenn Sie wegen Krankheit oder Unfall längere Zeit arbeitsunfähig sind, erhalten Sie als Arbeitnehmer Ihr volles Einkommen nur für einen Zeitraum von 6 Wochen. Danach kommt eine wichtige Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, also der BKK firmus, zum Einsatz: das Krankengeld. Damit soll Ihr Gehalt, das nun durch Arbeitsunfähigkeit entfällt, teilweise ersetzt werden. Das Krankengeld beträgt in der Regel 70 % des letzten Bruttoentgelts, darf aber 90 % Ihres Nettogehalts nicht überschreiten.
So entsteht Ihnen bereits nach 6 Wochen eine finanzielle Lücke bei Ihrer Krankheitsabsicherung, da sich Ihre Einnahmen verringern. Ihre Fixkosten, wie beispielsweise die Miete, bleiben jedoch gleich. Dazu kommt, dass nach 78 Wochen Arbeitsunfähigkeit kein Anspruch mehr auf Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung besteht.
Wir bieten Ihnen passende Tarife, die mit flexiblen Karenzzeiten – von 6 bis hin zu 78 Wochen – auf Ihren individuellen Bedarf zugeschnitten sind. Ab dem 43. Krankheitstag erhalten Sie Ihr Krankentagegeld in vereinbarter Höhe – und das ohne zeitliche Begrenzung.
Krankentagegeld - So individuell wie Ihr Leben
Sie sind selbständig und leben in einer Mietwohnung? Sie sind angestellt und leben im eigenen Haus?
So individuell wie Ihr Leben, so individuell ist die Einkommenslücke, die bei einer länger andauernden Erkrankung entsteht.
Ihr persönlicher Experte unterstützt Sie gern bei der Auswahl des richtigen Tarifs.
So berechnen Sie Ihren Bedarf beim Krankentagegeld
Bruttogehalt | 3.000,00 € |
Nettogehalt | 1.920,00 € |
Krankengeld Netto | 1.527,00 € |
Einkommenslücke | 402,00 € |
Lücke schließen mit unserem Krankentagegeld | Kosten |
Auszahlung 420,00 € mtl. | 6,08 € |
Mögl. max. 900,00 € | 13,02 € |
Berechnung für einen 30-jährigen Angestellten, Single, keine Kinder, Steuerklasse 1.
Was zahlt die INTER Krankentagegeldversicherung?
Das Krankentagegeld schützt vor Einkommensausfall im Krankheitsfall. Dadurch sichern Sie Ihr regelmäßiges Einkommen und Ihren Lebensstandard, wenn Sie länger krank und somit arbeitsunfähig sind. Zusätzlich unterstützt unser Krankentagegeld Sie bei:
- Anschlussrehabilitation
Um Sie nach schweren Unfällen und großen Operationen wieder fit für Ihren Beruf zu machen, gibt es die Anschlussrehabilitation. Sie werden direkt, nachdem Sie aus dem Krankenhaus entlassen werden, in einem Rehazentrum aufgenommen oder ambulant behandelt. Das INTER Krankentagegeld unterstützt Sie während Ihrer Rehamaßnahme, damit Sie sich ganz auf Ihre Genesung konzentrieren können.
- Wiedereingliederung/Teilarbeitsunfähigkeit
Nach längerer Krankheit hilft Ihnen die stundenweise Wiedereingliederung bei Ihrem Weg zurück ins Berufsleben. Die täglichen Arbeitsstunden steigern Sie nach und nach, bis Sie wieder zu 100% fit sind, um Ihren Beruf auszuüben. Die Krankentagegeldversicherung der INTER unterstützt Sie dabei, schrittweise wieder voll in Ihren Beruf zurückzukehren und gleicht Ihr reduziertes Einkommen aus.
- Rückfallerkrankungen
Sollten Sie aufgrund derselben Krankheit mehrmals arbeitsunfähig werden, können Ihre Krankheitsstage zusammengerechnet werden, damit die Karenzzeit nicht immer wieder von neuem beginnt.
- Entwöhnungsbehandlung
Im Falle von suchtmittelbedingter Erkrankungen (außer Nikotinsucht) können Sie für längere Zeit arbeitsunfähig sein. Unser Krankentagegeld unterstützt Sie dabei, wieder ins Arbeitsleben zurück zu finden. Bis zu drei Entwöhnungsmaßnahmen, ambulant oder stationär, sind zu 80% erstattungsfähig.
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Dynamische Anpassung der Tagegeldhöhe
Die Karriereklausel verspricht Ihnen eine individuelle Anpassung der Tagegeldhöhe ohne erneute Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten. Wenn sich Ihr durchschnittliches Nettoeinkommen nachweislich erhöht, kann Ihr Tagessatz innerhalb von 2 Monaten prozentual entsprechend erhöht werden.
Schreiben Sie uns: Unsere Mitarbeiter gehen auf Ihre Fragen individuell ein.
Ihr Kontakt: bkk-firmus@inter.de
Die häufigsten Fragen zur INTER Krankentagegeldversicherung für Angestellte
Krankentagegeld und Krankenhaustagegeld - Was ist der Unterschied?
Krankentagegeld erhalten Sie, wenn Sie wegen Krankheit Ihren Beruf nicht ausüben können. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie sich im Krankenhaus oder daheim auskurieren. Das Krankenhaustagegeld hingegen wird für jeden Tag, in dem Sie sich im Krankenhaus befinden, bezahlt.
Kann ich die Höhe des Tagegelds verändern?
Ja. Wir bieten die Anpassung der Tagegeldhöhe an die allgemeine Einkommensentwicklung in regelmäßigen Abständen ohne erneute Gesundheitsprüfung und Wartezeiten. Außerdem können Sie die Tagegeldhöhe an Ihre individuelle Einkommensentwicklung anpassen - innerhalb von 2 Monaten nach Gehaltserhöhung ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Was versteht man unter einer Karenzzeit?
Als Karenzzeit bezeichnet man eine Wartezeit. Bei Arbeitnehmern beträgt die Karenzzeit gewöhnlich 42 Tage, denn in diesen 42 Tagen bekommen Sie noch Ihre gesetzliche Lohnfortzahlung. Nach Ablauf der Karenzzeit zahlen wir Ihnen Ihr vereinbartes Krankentagegeld.
Ab wann gelte ich als arbeitsunfähig?
Sie sind arbeitsunfähig, wenn Sie Ihrer beruflichen Tätigkeit, nach medizinischem Befund, bis auf weiteres nicht nachgehen können. Grundsätzlich geht man bei einer Arbeitsunfähigkeit also von einer zeitweisen Beeinträchtigung aus.