Praxisausfallversicherung
Für den Fall einer notwendigen Praxisschließung
- Absicherung Ihrer laufenden Praxiskosten
- Kostenübernahme bei Praxisvertretung wegen Krankheit
- Bis 62 Jahre abschließbar
Praxisausfallversicherung: Das Wichtigste in Kürze
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Das Produkt richtet sich an niedergelassene Zahn- und Humanmediziner, die bei ihrem Ausfall den Praxisbetrieb nur bedingt aufrecht erhalten können.
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Versichert sind laufende Kosten wie Personalkosten, Mieten von Praxisräumen oder Leasingraten und entgangene Gewinne.
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Die Leistungen werden ausgezahlt, wenn der Praxisinhaber krankheits- oder unfallbedingt ausfällt.
Was ist eine Praxisausfallversicherung und für wen ist sie sinnvoll?
Wenn Sie als Praxisinhaber durch Krankheit oder einen Unfall für längere Zeit ausfallen, steht Ihre Praxis still und Ihre Einnahmen fallen aus. Die Praxiskosten laufen jedoch unverändert weiter und Sie müssen aus Ihrem privaten Vermögen die laufenden Kosten wie Miete, Gehälter von Mitarbeiter oder Finanzierungen zahlen.
Die Praxisausfallversicherung sichert Sie als niedergelassener Arzt und Zahnarzt gegen finanzielle Einbußen bei notwendiger Praxisschließung ab. Versicherbar sind Einzelpraxen und Berufsausübungsgemeinschaften.
Kostenverteilung einer niedergelassenen Praxis
Was sichert die Praxisausfallversicherung ab?
Fortlaufende Praxiskosten wie
- Miete für Ihre Praxisräume
- Energiekosten
- Personalkosten
- Leasingraten und Finanzierungskosten
- Vertretungskosten
werden von der Praxisausfallversicherung abgesichert.
Die Leistungen der INTER Praxisausfallversicherung im Überblick
Exklusiv | Premium | |
---|---|---|
Schutz vor fortlaufende Kosten und entgangenen Gewinnen | ||
Versichert sind Krankheit, Unfall sowie Quarantäne | ||
Ausfälle durch psychische Störungen und Erkrankungen bis 120 Tage | ||
Ausfälle durch schwangerschaftsbedingte Krankheiten und Beschwerden | ||
Ausfälle durch Krankheit und Unfall während humanitärer Auslandseinsätze in Kriegsgebieten | ||
Ausfälle durch Unfälle während beruflicher Rettungs- und Transportflüge | ||
Wiedereingliederung bei Teilarbeitsunfähigkeit bis 6 Wochen | ||
Nachhaftung bei Berufsunfähigkeit und Tod | 3 Monate | 6 Monate |
Summenanpassung ohne Gesundheitsprüfung | ||
Schutz bis zur Vollendung des 68. Lebensjahres | ||
Unterversicherungsverzicht | ||
Leistungs-Upgrade Garantie | ||
Kündigungsverzicht im Versicherungsfall | ||
Befristeter Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht | ||
Verzicht auf das ordentliches Kündigungsrecht | optional |
Exklusiv
Schutz vor fortlaufende Kosten und entgangenen Gewinnen
Versichert sind Krankheit, Unfall sowie Quarantäne
Ausfälle durch psychische Störungen und Erkrankungen bis 120 Tage
Ausfälle durch schwangerschaftsbedingte Krankheiten und Beschwerden
Ausfälle durch Krankheit und Unfall während humanitärer Auslandseinsätze in Kriegsgebieten
Ausfälle durch Unfälle während beruflicher Rettungs- und Transportflüge
Wiedereingliederung bei Teilarbeitsunfähigkeit bis 6 Wochen
Nachhaftung bei Berufsunfähigkeit und Tod
3 Monate
Summenanpassung ohne Gesundheitsprüfung
Schutz bis zur Vollendung des 68. Lebensjahres
Unterversicherungsverzicht
Leistungs-Upgrade Garantie
Kündigungsverzicht im Versicherungsfall
Befristeter Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht
Verzicht auf das ordentliches Kündigungsrecht
Premium
Schutz vor fortlaufende Kosten und entgangenen Gewinnen
Versichert sind Krankheit, Unfall sowie Quarantäne
Ausfälle durch psychische Störungen und Erkrankungen bis 120 Tage
Ausfälle durch schwangerschaftsbedingte Krankheiten und Beschwerden
Ausfälle durch Krankheit und Unfall während humanitärer Auslandseinsätze in Kriegsgebieten
Ausfälle durch Unfälle während beruflicher Rettungs- und Transportflüge
Wiedereingliederung bei Teilarbeitsunfähigkeit bis 6 Wochen
Nachhaftung bei Berufsunfähigkeit und Tod
6 Monate
Summenanpassung ohne Gesundheitsprüfung
Schutz bis zur Vollendung des 68. Lebensjahres
Unterversicherungsverzicht
Leistungs-Upgrade Garantie
Kündigungsverzicht im Versicherungsfall
Befristeter Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht
Verzicht auf das ordentliches Kündigungsrecht
optional
Wann schützt die Praxisausfallversicherung?
Die INTER Praxisausfallversicherung in der Premium-Variante schützt Sie bei krankheits- oder unfallbedingten Ausfällen in vielen Situationen wie z. B.
- Pandemische und epidemische Infektionen
- Schwangerschaftsbedingte Krankheiten und Beschwerden
- Psychische Erkrankungen bis zu 120 Tage
- Krankheit und Unfall während humanitärer Hilfseinsätze in Krisengebieten
- Unfälle bei beruflicher Tätigkeit in Luftfahrzeugen
- Wiedereingliederung bei Teilarbeitsunfähigkeit bis 6 Wochen
Wie ergänzt die Praxisausfallversicherung die Krankentagegeldversicherung?
Die Krankentagegeldversicherung dient hauptsächlich der persönlichen Existenzsicherung, indem sie das persönliche Einkommen absichert. Fortlaufende Praxiskosten können über die Krankentagegeldversicherung häufig nicht oder nicht in voller Höhe abgesichert werden.
Die Praxisausfallversicherung kann zwar auch das persönliche Einkommen absichern, bei ihr stehen aber die fortlaufenden Praxiskosten im Vordergrund. So sichert sie bei Ausfällen die Liquidität der Praxis ab.
Welche Vorteile bietet die Praxisausfallversicherung?
Die Praxisausfallversicherung der INTER bietet Ihnen optimalen Schutz und dabei sofortige Sicherheit und Flexibilität:
- Sie brauchen keine Wartezeiten einzuhalten. Die Praxisausfallversicherung bietet sofortigen Versicherungsschutz
- Vereinbaren Sie Karenztage nach Wahl
- Keine Überschneidung mit anderen Versicherungen
FAQ zur Praxisausfallversicherung
Wer ist über die Praxisausfallversicherung versichert ?
Die INTER Praxisausfallversicherung können Praxisinhaber bis 62 Jahre abschließen. Der Vertrag endet automatisch mit Ablauf des Jahres, in dem man 68 wird. Sollte danach noch Bedarf am Schutz bestehen, prüfen wir individuell die Fortführung bis zum 70. Lebensjahr.
Wie ist gesichert, dass meine Praxis weiterläuft, obwohl ich als Inhaber ausfalle ?
Indem ein Vertreter mit gleichwertigen medizinischen Fähigkeiten für eine Übergangszeit übernimmt. Die Kosten dafür sind über die INTER Praxisausfallversicherung gedeckt.
Ist mein Praxisinventar mitversichert ?
Das Praxisinventar (Medizintechnik, Möbel, etc.) ist kein Bestandteil der Praxisausfallversicherung und ausschließlich über eine Praxisinhalts- oder Elektronikversicherung für Mediziner versicherbar.