Elektronikversicherung für
Mediziner
Umfassender Schutz für alle elektronischen Anlagen und Geräte
- Medizintechnik (z. B. Diagnostik, Ultraschall-, Laborgeräte, Röntgenanlagen, Dentaleinrichtungen)
- Daten- und Kommunikationstechnik, Bürotechnik (z. B. PC´s, Netzwerk-, Telefon-, Türschließanlagen)
Das Wichtigste in Kürze zur Elektronikversicherung für Ärzte
- Die Elektronikversicherung übernimmt umfassend alle Schäden an Ihrer Praxistechnik.
- Sinnvolle Absicherung auch bei Ungeschicklichkeit oder Bedienungsfehlern.
- Bestehende Wartungsverträge und die Elektronikversicherung ergänzen einander.
Umfassender Schutz für alle elektronischen Anlagen und Geräte
Vom Behandlungsstuhl in der Zahnarztpraxis bis zu modernen elektronischen Diagnosegeräten: Keine Praxis kommt ohne elektronische Technik aus. Doch die Geräte und Anlagen sind sensibel und anfällig.
Unsere Elektronikversicherung gibt es in einer Exklusiv- und einer Premiumvariante. So entscheiden Sie selbst, welcher Schutz für Ihre Anlagen und Geräte sinnvoll bzw. notwendig ist.
Die Leistungen der Elektronikversicherung der INTER im Überblick
Über die klassischen Gefahren der Inhaltsversicherung hinaus erstreckt sich der Versicherungsschutz in der Elektronikversicherung insbesondere auch auf Schäden durch:
- Einfachen Diebstahl
- Bedienungsfehler
- Ungeschicklichkeit und Fahrlässigkeit
- Überspannung
- Induktion und Kurzschluss
- Wasser, Feuchtigkeit sowie Überschwemmung
- Vorsatz Dritter, Sabotage und Vandalismus
- Höhere Gewalt (z. B. Naturkatastrophen)
- Konstruktions-, Material- und Ausführungsfehler
- Stoß-, Fall- oder Sturzschäden
- Transportunfall
Gut zu wissen
Was ist, wenn ein Wartungsvertrag besteht?
Gegenstand eines Wartungsvertrages ist die Behebung von Störungen durch Alterung und Abnutzung sowie der vorsorgliche Austausch von Verschleißkomponenten. Eben diese Leistungen sind im Rahmen einer Elektronikversicherung nicht versichert. Umgekehrt ersetzt ein Wartungsvertrag üblicherweise keine Schäden, die im Rahmen der Elektronikversicherung versichert gelten, wie z. B. Beschädigungen durch unsachgemäße Handhabung, Bedienungsfehler, Kurzschluss bzw. Überspannung, Umstürzen oder Abhandenkommen durch einfachen Diebstahl. Elektronikversicherung und Wartungsvertrag ergänzen einander - ersetzen sich jedoch nicht!
FAQ zur Elektronikversicherung für Mediziner
Welche Geräte und Anlagen können versichert werden ?
- Bürotechnik (z. B. Telefax, Kopierer, Zeiterfassung)
- Kommunikationstechnik (z. B. Telefon, Sprechanlage)
- Datentechnik (z. B. EDV-Anlage, Server, Router)
- Mobile Geräte wie Notebook, Tablet-PC
- Mobiltelefon oder Smartphone sowie Digitalkamera
- Sicherheitstechnik (Alarm- oder Brandmeldeanlage)
- Mess-, Prüf-, Schalt- und Regeltechnik
- Labortechnik (Laborgeräte und Laborsysteme)
- Dentaleinrichtungen (z.B. Behandlungseinheit)
- Medizintechnik (z. B. Ultraschallgerät, EKG, CTG, Röntgenanlage, Computertomographie)
Was wird im Schadenfall ersetzt ?
Wir ersetzen Ihnen die Reparaturkosten bis zur Höhe des Neuwertes für ein gleichwertiges neues Gerät (Neuwertersatz).